Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft doppelte Verbeitragung ab

Riesterrente mit der bAV künftig „viel attraktiver“: Experten erwarten höhere Nachfrage

Vater arbeitet Zuhause mit Baby: Riesterrente
 

Neuer Impuls fürs Riestern: Arbeitgeber und Personalmanager könnten schon bald häufiger auf die Kombination von Riesterrente und betrieblicher Altersvorsorge (bAV) angesprochen werden. Der Grund: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) kommen Änderungen, die die Riester-bAV für viele Beschäftigte deutlich interessanter machen. Betriebsrenten-Experte Enrico Nickel erklärt, wer von der Gesetzesänderung profitieren wird. 

Zu teuer und zu intransparent – der Ruf der Riesterrente hat in der Vergangenheit gelitten. Und in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spielt das Riestern ohnehin kaum eine Rolle. Doch beides könnte sich bald ändern: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) setzt einen echten Impuls für die Riester-bAV.

Für viele Arbeitnehmer könnte zukünftig die Riester-Förderung in der betrieblichen Altersvorsorge interessant sein, Experten erwarten eine deutlich stärkere Nachfrage – Personalverantwortliche in Betrieben sollten deshalb über die Neuerungen Bescheid wissen.

„Darüber hinaus bietet die Neuregelung Chancen für Betriebe, die einer starken Konkurrenz um Fachkräfte ausgesetzt sind“, sagt Enrico Nickel, Betriebsrenten-Profi bei Allianz Pension Partners. Denn indem Unternehmen aktiv über die Neuerung informieren, wird für jeden Arbeitnehmer die optimale Gestaltung ermöglicht. Erst das macht das bAV-Angebot rund.

 

bAV-Reform bringt das Ende der doppelten Verbeitragung

Im Vergleich zur steuer- und sozialversicherungsfreien bAV schnitt das Riester-Modell in den letzten Jahren eher schlecht ab. Der Hauptgrund war die von Fachleuten sogenannte doppelte Verbeitragung. Das heißt: Die Arbeitnehmer zahlten Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowohl in der Ansparphase (Beiträge zur Riesterrente werden aus dem Nettogehalt bezahlt) als auch in der Auszahlungsphase (auf die Rente aus der Riester-bAV). Das schmälerte die Attraktivität des Modells erheblich.

Dieser Nachteil wurde jetzt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) beseitigt: Die doppelte Verbeitragung wurde ab 2018 abgeschafft.

Künftig unterliegen die Leistungen aus der betrieblichen Riesterrente in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. „Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung durch Riester wird dadurch viel attraktiver“, sagt bAV-Spezialist Nickel.

Impuls für die Riesterrente: Staatliche Grundzulage steigt auf 175 Euro

Hinzu kommt, dass die staatliche Grundzulage steigt, und zwar von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens (max. 2.100 Euro abzüglich Zulage) pro Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlt.

Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhält der Riester-Sparer zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind (für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr).

 

Attraktive Firmenkonditionen bei der betrieblichen Riesterrente

Manch negative Berichterstattung hat in der Bevölkerung zu einer spürbaren Skepsis gegenüber der Riesterrente geführt. Die Kosten seien zu hoch und nicht transparent, so lautet die übliche Kritik. „Das ist so pauschal nicht richtig – und gilt insbesondere nicht für die Kombination aus betrieblicher Altersvorsorge und Riester“, sagt Enrico Nickel.

„Bei den Unternehmen, die wir betreuen, kommen ausschließlich günstige Gruppenkonditionen zum Einsatz. Und für Transparenz zu sorgen, ist eine Hauptaufgabe in den Beratungsprozessen, die bereits heute in vielen Betrieben standardisiert ablaufen. Wer sich informieren will, bekommt umfassend Auskunft.“

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Für wen sich eine Riester-bAV jetzt lohnt

Die Frage, die sich Arbeitnehmer stellen sollten: Ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie bAV oder ein betrieblicher Riester-Vertrag günstiger für mich? „Die Antwort ist von vielen individuellen Faktoren abhängig, so dass sie nur im konkreten Einzelfall gegeben werden kann“, sagt Enrico Nickel. Einige allgemeingültige Aussagen kann der Rentenexperte treffen:

  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit hohem Jahreseinkommen, ab etwa 60.000 Euro aufwärts, haben gute Chancen, von einem Riester-Vertrag mehr zu profitieren als von der steuer- und sozialversicherungsfreien bAV. Hauptgrund sind die Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug, die sich im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung durch das Finanzamt ergeben können.
  • Arbeitnehmer mit einem eher geringen Einkommen können mit einer Kombination aus Riester und betrieblicher Altersvorsorge dann wesentliche Vorteile erzielen, wenn sie Kinder haben.
  • Die Riesterrente fördert durch seine speziellen Zulagen insbesondere Arbeitnehmer mit vielen Kindern. Je mehr Kinder, desto mehr Kinderzulagen werden gezahlt. Das verstärkt die Vorteile einer Riester-bAV.
  • Auszubildende und Berufseinsteiger profitieren insbesondere von der Riester-Neuregelung, denn Sie bekommen zusätzlich einen Berufsstarterbonus von 200 Euro. Das ist zwar nicht neu, sichert aber so bereits einen frühen und guten Start in die betriebliche Altersvorsorge.

Aufgrund der zahlreichen, vor allem steuerlichen Einzelaspekte handelt es sich hier nur um sehr allgemeine Aussagen. „Eine individuelle Beratung ist auf jeden Fall notwendig“, betont Enrico Nickel.

 

Wie Unternehmen von der Neuregelung profitieren können

Vorweg: Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ändert sich für Unternehmen bei der Riester-bAV erst einmal nichts. Das bedeutet auch, dass der administrative Aufwand weiterhin gering bleibt. „Der Betrieb führt lediglich den Beitrag vom Lohn ab“, sagt bAV-Spezialist Nickel. Um die Beantragung der staatlichen Zulagen muss sich der Arbeitgeber beispielsweise nicht kümmern.

Auch die Abwicklung mit dem Finanzamt und das Ermitteln des „Mindestbeitrags“ erfolgt durch den Arbeitnehmer. Und scheidet dieser einmal aus dem Betrieb aus, kann er den Riester-Vertrag privat weiterführen oder das angesparte Guthaben auf einen neuen Arbeitgeber übertragen.

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss, der ab 2019 für Neuverträge und 2022 für Altverträge zur Entgeltumwandlung kommt, spielt hier übrigens keine Rolle. Dieser greift nur, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Das ist bei der Riester-bAV nicht der Fall.

Damit ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge für jeden Arbeitgeber die Chance, sich mit wenig Aufwand wegweisend zu positionieren. Durch günstige Gruppenkonditionen und eine vertrauensvolle Beratung im Umfeld des Arbeitgebers macht das Unternehmen es seinen Arbeitnehmern einfach, für das Alter vorzusorgen – und stärkt zusätzlich die Mitarbeiterbindung und das Betriebsklima.

„Als Berater helfen wir den Unternehmen dabei, ein zeitgemäßes bAV-Konzept zu entwickeln und umzusetzen“, sagt Enrico Nickel. „Wenn die betriebliche Altersvorsorge als echter Mehrwert von den Beschäftigten wahrgenommen wird, haben alle Seiten gute Arbeit geleistet.“

 

Artikel vom 29.11.2017

 

Allianz Nickel, Enrico
Allianz Nickel, Enrico
Enrico Nickel ist Betriebsrenten-Experte bei Allianz Pension Partners am Standort Berlin.