Weil die gesetzliche Rente für viele Arbeitnehmer im Alter bei Weitem nicht reichen wird, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2018 die Betriebsrente gestärkt. Die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) soll es auch Arbeitnehmern mit niedrigem und mittlerem Einkommen ermöglichen, fürs Alter vorzusorgen. Was sich für Sie ändert, erklären wir Ihnen im Folgenden.
> Einordnung: Was hinter der neuen Betriebsrente steckt
> Vorteile: Wie Arbeitnehmer von der Reform der Betriebsrente profitieren
> Häufige Fragen: Hier finden Arbeitnehmer Antworten zur neuen bAV
Aus Sicht des Gesetzgebers haben zu wenige Menschen in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen und Geringverdiener nutzen die Vorteile der Betriebsrente kaum. Das hat sich zum 01.01.2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geändert.
Die Reform der Betriebsrente beinhaltet zwei Kernpunkte:
Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist eine bisher ungenutzte Form der Riester-Rente wieder attraktiv geworden. Die Kombination aus Riester und der betrieblichen Altervorsorge: die Riester-bAV.
Neuerungen seit 2018:
Vorteile der Riester-bAV gegenüber einem privaten Riestervertrag:
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Ausgerechnet diejenigen, die eine Betriebsrente im Alter dringend nötig hätten, stehen in Deutschland bislang oft ohne da: Die Verbreitung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist unter Geringverdienern und Arbeitnehmern in Kleinbetrieben viel zu gering.
Ein neues bAV-Gesetz war dringend nötig, darin sind sich alle einig. Die
Bundesregierung hat mit der Reform der Betriebsrente den Weg frei gemacht, damit die Menschen im Ruhestand mehr Geld zur Verfügung haben.
Profitieren Sie bereits von den Vorteilen einer Betriebsrente? Sie müssen Ihren
Anspruch darauf nur geltend machen. Das kann sich durch die Gesetzesänderung noch mehr lohnen: Fragen Sie in der Personalabteilung oder bei der Arbeitnehmervertretung nach, ob ihr Arbeitgeber bereits eine Betriebsrente anbietet und sich daran finanziell beteiligt.
Das Herzstück des Sozialpartnermodells (sog. „Nahles-Rente“) ist die Einführung einer reinen Beitragszusage. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu bezahlen. Arbeitnehmer bekommen im Umkehrschluss hinsichtlich der Höhe der späteren Leistung keine Garantie mehr („Zielrente“).
Durch den Wegfall der Garantien ist eine freie Kapitalanlage möglich. Dadurch steigen auch die Renditechancen und damit die Aussicht auf eine höhere Rente. Um mit hoher Sicherheit ein vorher bestimmtes Versorgungsniveau zu erreichen, kann ein entsprechender Tarifvertrag einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag vorsehen, der allein vom Arbeitgeber zu tragen ist.
Ob und wie die „Nahles-Rente“ auch in Ihrem Unternehmen eingeführt wird, erfragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder in der Personalabteilung.