Mit Vorsorgelösungen über Ihren Arbeitgeber können Sie sich absichern und dabei viele Vorteile nutzen. Sicherheit, die sich jetzt auszahlt – und später noch mehr. Mit der Unterstützung Ihres Arbeitgebers können Sie ganz einfach für Ihre Zukunft vorsorgen und gleichzeitig echte finanzielle Vorteile nutzen. Optimal beraten werden Sie durch unser Expertenteam, dem ausgewählten Partner Ihres Arbeitgebers.
Später gut leben: Ihre betriebliche Zukunftssicherung
Ihre Vorteile mit der betrieblichen Vorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge
Ihr zusätzliches Rentenpolster mit Unterstützung vom Staat und Ihrem Arbeitgeber
Heute fehlt uns oft die Zeit für die Dinge, die wir gerne unternehmen würden: reisen, Freunde treffen, essen gehen. In der Rente haben wir nun endlich mehr Zeit … aber was ist, wenn dann das Geld dafür fehlt? Fakt ist: Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten! Besonders geeignet für den Aufbau einer Zusatzrente ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Das Beste daran: Sie müssen nicht alleine sparen – Ihr Arbeitgeber und der Staat helfen mit: Ihren eigenen Sparbetrag können Sie mithilfe der staatlichen Förderung fast verdoppeln. Da Ihr Arbeitgeber sogar noch was drauf zahlt, kann noch mehr gespart werden. Außerdem kommen Sie in den Genuss von Großkundenkonditionen, die Ihr Arbeitgeber für Sie verhandelt hat.
So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
Bei Klick auf die Tabs unterhalb der Infografik erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Schritten.
Berechnen Sie jetzt Ihre Betriebsrente
Der Schnellrechner berechnet die zu erwartenden Rentenleistungen in der Allianz Direktversicherung. Mit wenigen Klicks können Sie Ihren gewünschten Beitrag auswählen und Ihre persönliche Rente berechnen.
So können Sie teilnehmen
Los geht’s, wenn Sie den ersten Schritt machen!
- Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat nach den Angeboten zur betrieblichen Altersvorsorge.
- Besprechen Sie in einem Beratungstermin, welche Förderung für Sie die passende ist.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema betriebliche Vorsorge. Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihr Beratungsteam
Ich will eine Betriebsrente. Wie schließe ich sie ab?
1. Informieren Sie sich über das Angebot Ihres Arbeitgebers
2. Buchen Sie hier einen Beratungstermin
3. Ihre Beraterin oder Ihr Berater unterstützt Sie bei offenen Fragen, der Angebotserstellung und nimmt Ihnen, in Abstimmung mit Ihrer Personalabteilung, den Antragsprozess ab.
4. Fertig! Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, läuft alles von alleine. Die Beiträge werden über Ihren Arbeitgeber im Rahmen der Gehaltsabrechnung bezahlt und Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen zur Ablage.
Für wen lohnt sich die Betriebsrente?
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Einbringen von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge.
Die Beiträge in eine bAV gehen vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Höhe der Ersparnis kann der Beitrag in die Altersversorgung doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde.
Besonders lohnenswert ist eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sich Ihr Unternehmen an den eingezahlten Beiträgen beteiligt. Neben freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen gilt: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze verpflichtet. Tarifverträge können hier abweichende Regelungen vorsehen.
Durch die staatliche Förderung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge daher in der Regel für jeden Arbeitnehmer.
Kann ich mir meinen Anbieter für die Betriebsrente selbst aussuchen?
Ich habe noch eine Betriebsrente von meinem alten Arbeitgeber. Was kann ich damit tun? Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber irgendwann einmal wechsle?
Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die beim alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche aus einer Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Diese sogenannte Portabilität wird durch § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.
Da in der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber den Versicherer auswählt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Weiterführung des bestehenden Vertrages. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Übertragung des vorhandenen Kapitals auf die neue Arbeitgeberversorgung.
Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.
Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedliche Lösungsformen und auch unterschiedliche Fristen, die eingehalten werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, sobald Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
Bis zu welchem Eintrittsalter lohnt sich eine Gehaltsumwandlung?
Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.
Wenn ich durch die Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge spare, zahle ich doch auch weniger in die Sozialversicherung ein, oder? Welche Auswirkungen hat das?
Ja, durch eine Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt, aus dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Sozialversicherung ein.
Insbesondere bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und dem Krankengeld der Krankenversicherung ist die Leistung abhängig vom Beitrag bzw. vom Einkommen. Deshalb bekommen Sie eventuell auch eine geringere Leistung. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro und der Mehrwert durch die betriebliche Altersvorsorge überwiegt hier.
Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gibt es keine Reduzierungen von Sozialleistungen.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 73.800 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2025), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.
Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu welchen Grenzen sind die Beiträge zur Betriebsrente steuer-/sozialabgabenfrei?
Der staatlich geförderte Maximalbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Er orientiert sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (BBG DRV). Die BBG beträgt 101.400 Euro im Jahr 2026.
- Beiträge sind bis 4 % der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 4.056 Euro (in 2026) oder monatlich 338 Euro (in 2026).
- Darüber hinaus sind Beiträge bis 8 % der BBG steuerfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 8.112 Euro (in 2026) oder monatlich 676 Euro (in 2026).
Kann ich in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) so viel einzahlen, wie ich möchte?
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung – 4.056 Euro in 2026 – begrenzt. Die mögliche geförderte Beitragshöhe hängt von der Art der betrieblichen Altersversorgung ab.
In der Direktversicherung ist sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung auf 8.112 Euro im Jahr begrenzt (2026). Dies entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung und gilt einheitlich für Angestellte aus allen Bundesländern.
Kann ich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) attraktive Renditen erwarten?
Ja, denn außer von der Wertentwicklung profitieren Sie von der staatlichen Förderung. Auch die Wertentwicklung Ihrer Betriebsrente ist attraktiv. In einem angespannten Umfeld können innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge auch weiterhin attraktive Erträge erzielt werden. Durch die Umwandlung aus dem Brutto können Sie Ihr Potenzial auf die Zinsen nochmal deutlich erhöhen.
So erhalten bspw. unsere Kunden mit den sicherheitsorientierten Vorsorgekonzepten auf ihre Sparanteile eine Verzinsung, die deutlich höher ist, als sie sich mit anderen sicherheitsorientierten Anlagen erzielen lässt.
Mit einer Mischung aus Rendite und Sicherheit sind unsere betrieblichen Altersvorsorgelösungen genau an die derzeitige Zinslandschaft angepasst. Und nicht zuletzt dient eine Lebensversicherung neben Ihrer Altersvorsorge auch dazu, Ihre Angehörigen abzusichern. Auch in Zukunft werden wir alles dafür tun, Erträge zu erzielen, die über dem Marktniveau liegen, denn unsere Kapitalanlage-Experten sind weltweit für Sie vor Ort, um ein breit diversifiziertes und nachhaltiges Anlageportfolio zusammenzustellen. Siehe auch "Für wen lohnt sich die Betriebsrente”
Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit (entgeltlose Dienstzeiten)?
Wenn Sie Ihre Leistungen in voller Höhe erhalten wollen, sollten Sie die Beiträge während einer Elternzeit oder längeren Krankheit in gleicher Höhe privat weiterzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringert sich Ihre spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder längeren Krankheit können Sie den Vertrag entweder zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortführen.
Hat Ihr Arbeitsverhältnis mindestens durchgehend ein volles Kalenderjahr geruht und es wurde kein steuerpflichtiger Arbeitslohn in Deutschland bezogen, haben Sie mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Möglichkeit der Nachzahlung.
Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.
Ist meine Betriebsrente auch sicher für den unwahrscheinlichen Fall, dass mein Arbeitgeber „pleitegeht“?
Die erworbenen unverfallbaren Ansprüche aus Ihrer Betriebsrente bei der Direktversicherung und der Pensionskasse sind bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt und bleiben Ihnen bis zum Renteneintritt erhalten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber.
Beim Pensionsfonds, der Unterstützungskasse und bei der Pensionszusage greifen die Regelungen des Pensionssicherungsvereins für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften.
Weitere Informationen finden Sie in der Antwort auf die Frage: „Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?“
Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich sterbe?
Falls Sie sterben sollten, wird Ihre Betriebsrente in der Regel an eine der nachfolgend aufgeführten Personen ausgezahlt. Diese Personen haben einen widerruflichen Anspruch auf die Leistungen im Todesfall.
- Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter.
- Der namentlich benannte Lebensgefährte (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Gibt es keine(n) der oben genannten Berechtigten, wird bis zu 8.000 Euro Sterbegeld ausgezahlt. Das Sterbegeld erhält derjenige, den der Arbeitgeber mit Ihrem Einverständnis genannt hat. Ansonsten geht das Sterbegeld an Ihre Erben.
Außerdem können Sie zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann das Bezugsrecht jederzeit geändert werden. Grundsätzlich empfiehlt sich insbesondere bei Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern und bei wichtigen Ereignissen eine Überprüfung.
Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?
Wird eine Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?
Mit welchen Abgaben und Besonderheiten muss ich rechnen, wenn ich in Rente gehe?
Berufsunfähigkeit
Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist wichtig
Eine Berufsunfähigkeit würde Ihr ganzes Leben schlagartig verändern. Denn ohne monatliches Einkommen könnten Sie den Lebensstandard für sich und Ihre Familie langfristig nicht mehr aufrechterhalten.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihren Lebensstandard!
Sind Sie abgesichert?
Jede:r vierte Beschäftigte in Deutschland wird statistisch betrachtet berufsunfähig. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Selten führen Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats, beispielsweise aufgrund eines Burnouts oder Rückenleidens, mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit. Auch wer in einem vermeintlich „harmlosen“ Bürojob arbeitet, kann also berufsunfähig werden.
Falls Sie mal nicht mehr arbeiten können, reicht die staatliche Absicherung für einen längeren Zeitraum nicht aus. Die Lücke können Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung schließen.
Absicherung der Arbeitskraft
Ihre Gesundheit ist wertvoll!
Jede:r vierte Arbeitnehmer:in muss aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf aufgeben, Tendenz steigend. Die Sozialsysteme reichen dann jedoch nicht aus: Wer nach Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann und damit auch kein Geld mehr verdient, bekommt vom Staat nur noch einen Bruchteil (höchstens ca. 30%) seines Gehalts.
Vor dieser finanziellen Lücke sollten Sie sich schützen!
Viele Menschen unterschätzen den Wert ihrer Arbeitskraft!
Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen Blick
Besonders geeignet für:
Personen, die ihre konkrete Tätigkeit und das Einkommen, das sie damit erzielen, absichern möchten. Die Leistung erfolgt, wenn die Tätigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Leistung:
Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie
- aus gesundheitlichen Gründen
- für mehr als 6 Monate ununterbrochen
- zu mindestens 50 Prozent
- außerstande sind, Ihren Beruf so auszuüben, wie er es ohne gesundheitliche Einschränkung erfordert.
Die Rente erhalten Sie auch, wenn Sie pflegebedürftig sind.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihr Beratungsteam
Ist es besser, sich betrieblich oder privat gegen Berufsunfähigkeit abzusichern?
Hier gibt es keine pauschale Antwort. Je nach Ausbildung, Alter, ausgeübter Tätigkeit und Gesundheitszustand könnte für Sie eine betriebliche oder private Berufsunfähigkeitsversicherung besser geeignet sein.
Für eine Absicherung im betrieblichen Umfeld spricht die Aufnahme mit wenigen und stark vereinfachten Gesundheitsfragen, vergünstigte Beiträge und Konditionen sowie ggf. die Beteiligung des Arbeitgebers.
Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit (entgeltlose Dienstzeiten)?
Wenn Sie Ihre Leistungen in voller Höhe erhalten wollen, sollten Sie die Beiträge während einer Elternzeit oder längeren Krankheit in gleicher Höhe privat weiterzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringert sich Ihre spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder längeren Krankheit können Sie den Vertrag entweder zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortführen.
Hat Ihr Arbeitsverhältnis mindestens durchgehend ein volles Kalenderjahr geruht und es wurde kein steuerpflichtiger Arbeitslohn in Deutschland bezogen, haben Sie mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Möglichkeit der Nachzahlung.
Bei Arbeitsunfähigkeit kann nach dem Wegfall der Entgeltfortzahlung die Beitragszahlung befristet bis zu 6 Monaten ausgesetzt werden. Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ändert sich hierdurch nicht. Nach Ablauf des befristeten Aussetzens der Beitragszahlung wird die Versicherung beitragspflichtig fortgesetzt. Die ausgesetzten Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden. Sind Sie nach den 6 Monaten jedoch immer noch nicht in der Lage wieder in Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu arbeiten, sollten Sie dies melden und damit einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen.
Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.
Mit welchen Abgaben und Besonderheiten muss ich rechnen, wenn ich in Rente gehe?
Ab wann bin ich eigentlich berufsunfähig?
Muss ich eine Gesundheitserklärung ausfüllen?
Kann ich die vereinfachte Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen?
Alle Mitarbeitenden, die nicht älter als 55 sind, können die vereinfachte Gesundheitserklärung bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen:
Für eine garantierte Rente von bis zu 1.750 Euro ist lediglich eine so genannte Dienstobliegenheitserklärung erforderlich.
Kann ich auch eine höhere Absicherung vereinbaren?
Ja. Dafür ist eine erweiterte Gesundheitsprüfung erforderlich.
Kann ich den Versicherungsschutz zukünftig erhöhen?
Wie lange wird eine BU-Rente gezahlt?
Kann ich ein individuelles Endalter vereinbaren?
Hängt die Zahlung der BU-Rente vom Bezug der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ab?
Wird die BU-Rente auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann häufig gemeinsam mit dem Bezugsvertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Alternativ kann die Berufsunfähigkeitsversicherung auch privat fortgeführt werden.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Anfang an von Ihrem Arbeitgeber unabhängig.
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Gibt es Wartezeiten?
Wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet?
Benötige ich eine betriebliche Altersversorgung (bAV), um die Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen zu können?
Um die betriebliche Absicherung zu nutzen, benötigen Sie auch einen Vertrag zur Altersvorsorge. Dies entfällt, wenn Sie die Absicherung mit Auszahlung bei Ablauf vereinbaren.
Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine bestehende bAV erforderlich.
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Unser Beratungsteam ist für Sie da. Gerne können Sie einen Termin für eine Beratung vereinbaren, uns telefonisch kontaktieren oder Ihr konkretes Anliegen digital einreichen.
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