Ihre Zukunftssicherung im Alter

Allianz Pension Partners für Arbeitnehmer

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, ob Ihre gesetzliche Rente später zum Leben reicht?
Und zwar nicht nur zum „Überleben“, sondern für all das, was Sie heute gewohnt sind – Urlaub, Auto, Restaurantbesuche, Ihre Hobbys?

Fakt ist: Nur mit der staatlichen Rente allein können Sie das alles nicht mehr bezahlen. Eine Versorgungslücke droht, zusätzliche Vorsorge ist unerlässlich.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Sie die Versorgungslücke besonders effizient schließen.

Schnellrechner bAV
Schnellrechner: Betriebsrente berechnen
Der Schnellrechner berechnet die zu erwartenden Rentenleistungen in der Allianz Direktversicherung. Mit wenigen Klicks können Sie Ihren gewünschten Beitrag auswählen und Ihre persönliche Rente berechnen.
Schnellrechner: Betriebsrente berechnen
  • Ihr Beitrag: Sie entscheiden sich, 200 Euro Ihres Bruttogehaltes in eine betriebeliche Vorsorgelösung Ihres Arbeitgebers einzuzahlen.
  • Ihr Nettoaufwand: Für 200 Euro, die in Ihre betriebliche Altersvorsorge fließen, zahlen Sie netto nur 100 Euro.
  • Ersparnisse: Auf Einzahlungen in eine Betriebsrente werden keine oder reduzierte Steuern und Sozialabgaben* erhoben.
  • Ihr Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge: Mit einem Vertragabschluss zahlen Sie in Ihre betriebliche Vorsorgelösung ein und können somit Ihre Versorgungslücke reduzieren.
  • Zuschuss vom Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber zahlt zu Ihrem Beitrag noch einen Zuschuss.

*Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung

Infografik: Beispiel-Darstellung betriebliche Altersvorsorge
blauer Haken: Vorteile Allianz Pension Partners
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  • Langjährige Erfahrung und Kompetenz in der bAV

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema betriebliche Vorsorge. Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Berater

betriebliche Vorsorge
  • Ich will eine Betriebsrente. Wie schließe ich sie ab?

    1.    Informieren Sie sich mithilfe dieses Infoportals über das Angebot Ihres Arbeitgebers.

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    3.    Ihr Berater unterstützt Sie bei offenen Fragen, der Angebotserstellung und nimmt Ihnen, in Abstimmung mit Ihrer Personalabteilung, den Antragsprozess ab.

    4.    Fertig! Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, läuft alles von alleine. Die Beiträge werden über Ihren Arbeitgeber im Rahmen der Gehaltsabrechnung bezahlt und Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen zur Ablage.

  • Für wen lohnt sich die Betriebsrente?

    Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Einbringen von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge.

    Die Beiträge in eine bAV gehen vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Höhe der Ersparnis kann der Beitrag in die Altersversorgung doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde.

    Besonders lohnenswert ist eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sich Ihr Unternehmen an den eingezahlten Beiträgen beteiligt. Neben freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen gilt: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West verpflichtet. Tarifverträge können hier abweichende Regelungen vorsehen.

    Durch die staatliche Förderung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge daher in der Regel für jeden Arbeitnehmer.

  • Ist es besser, sich betrieblich oder privat gegen Berufsunfähigkeit abzusichern?

    Hier gibt es keine pauschale Antwort. Je nach Ausbildung, Alter, ausgeübter Tätigkeit und Gesundheitszustand könnte für Sie eine betriebliche oder private Berufsunfähigkeitsversicherung besser geeignet sein.

    Für eine Absicherung im betrieblichen Umfeld spricht die Aufnahme mit wenigen und stark vereinfachten Gesundheitsfragen, vergünstigte Beiträge und Konditionen sowie ggf. die Beteiligung des Arbeitgebers.

  • Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu welchen Grenzen sind die Beiträge zur Betriebsrente steuer-/sozialabgabenfrei?

    Der staatlich geförderte Maximalbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Er orientiert sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (BBG DRV/West). Die BBG beträgt im Jahr 2024 90.600 Euro.

    • Beiträge sind bis 4 % der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 3.624 Euro (in 2024) oder monatlich 302 Euro (in 2024).
    • Darüber hinaus sind Beiträge bis 8 % der BBG steuerfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 7.248 Euro (in 2024) oder monatlich 604 Euro (in 2024).
  • Kann ich mir meinen Anbieter für die Betriebsrente selbst aussuchen?

    Der Arbeitgeber wählt in der Regel den Durchführungsweg bzw. die Anlageform für den Mitarbeitenden aus. Hierfür richtet er eine Versorgung zu günstigen Gruppenvertragskonditionen ein.
  • Ich habe noch eine Betriebsrente von meinem alten Arbeitgeber. Was kann ich damit tun? Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber irgendwann einmal wechsle?

    Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die beim alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche aus einer Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Diese sogenannte Portabilität wird durch § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.

    Da in der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber den Versicherer auswählt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Weiterführung des bestehenden Vertrages. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Übertragung des vorhandenen Kapitals auf die neue Arbeitgeberversorgung.

    Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.

    Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedliche Lösungsformen und auch unterschiedliche Fristen, die eingehalten werden müssen.

    Wir empfehlen Ihnen deshalb einen  individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, sobald Sie den Arbeitgeber gewechselt haben. 

  • Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit (entgeltlose Dienstzeiten)?

    Wenn Sie Ihre Leistungen in voller Höhe erhalten wollen, sollten Sie die Beiträge während einer Elternzeit oder längeren Krankheit in gleicher Höhe privat weiterzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringert sich Ihre spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder längeren Krankheit können Sie den Vertrag entweder zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortführen.

    Hat Ihr Arbeitsverhältnis mindestens durchgehend ein volles Kalenderjahr geruht und es wurde kein steuerpflichtiger Arbeitslohn in Deutschland bezogen, haben Sie mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Möglichkeit der Nachzahlung. 

    Bei Arbeitsunfähigkeit kann nach dem Wegfall der Entgeltfortzahlung die Beitragszahlung befristet bis zu 6 Monaten ausgesetzt werden. Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ändert sich hierdurch nicht. Nach Ablauf des befristeten Aussetzens der Beitragszahlung wird die Versicherung beitragspflichtig fortgesetzt. Die ausgesetzten Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden. Sind Sie nach den 6 Monaten jedoch immer noch nicht in der Lage wieder in Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu arbeiten, sollten Sie dies melden und damit einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen.

    Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.

  • Wird eine Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?

    Bisher wurden Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet. Jetzt wurde zum 01.01.2018 ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt, so dass sich eine Zusatzrente nun für jeden lohnt, auch für Geringverdiener. Beziehen Rentner gesetzliche Leistungen aus der Grundsicherung, können sie zum Beispiel aus einer Betriebsrente bis zu 251 Euro monatlich erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.
  • Wenn ich durch die Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge spare, zahle ich doch auch weniger in die Sozialversicherung ein, oder? Welche Auswirkungen hat das?

    Ja, durch eine Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt, aus dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Sozialversicherung ein.

    Insbesondere bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und dem Krankengeld der Krankenversicherung ist die Leistung abhängig vom Beitrag bzw. vom Einkommen. Deshalb bekommen Sie eventuell auch eine geringere Leistung. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro und der Mehrwert durch die betriebliche Altersvorsorge überwiegt hier.

    Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gibt es keine Reduzierungen von Sozialleistungen.

    Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 69.300 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2024), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.

  • Ist meine Betriebsrente auch sicher für den unwahrscheinlichen Fall, dass mein Arbeitgeber „pleitegeht“?

    Die erworbenen unverfallbaren Ansprüche aus Ihrer Betriebsrente bei der Direktversicherung und der Pensionskasse sind bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt und bleiben Ihnen bis zum Renteneintritt erhalten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber.

    Beim Pensionsfonds, der Unterstützungskasse und bei der Pensionszusage greifen die Regelungen des Pensionssicherungsvereins für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften.

    Weitere Informationen finden Sie in der Antwort auf die Frage: „Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?“

  • Bis zu welchem Eintrittsalter lohnt sich eine Gehaltsumwandlung?

    Um die beachtlichen staatlichen Förderungen auszunutzen, lohnt sich auch für ältere Mitarbeitende der Einstieg. Die sicherheitsorientierten Vorsorgekonzepte sind für alle Altersgruppen geeignet. 
    Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.
  • Kann ich in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) so viel einzahlen, wie ich möchte?

    Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) – 3.624 Euro in 2024 – begrenzt. Die mögliche geförderte Beitragshöhe hängt von der Art der betrieblichen Altersversorgung ab.

    In der Direktversicherung ist sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung auf 7.248 Euro im Jahr begrenzt (2024). Dies entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) und gilt einheitlich für Angestellte aus allen Bundesländern. 
  • Kann ich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) attraktive Renditen erwarten?

    Ja, denn außer von der Wertentwicklung profitieren Sie von der staatlichen Förderung. Auch die Wertentwicklung Ihrer Betriebsrente ist attraktiv. In einem angespannten Umfeld können innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge auch weiterhin attraktive Erträge erzielt werden. Durch die Umwandlung aus dem Brutto können Sie Ihr Potenzial auf die Zinsen nochmal deutlich erhöhen.

    So erhalten bspw. unsere Kunden mit den sicherheitsorientierten Vorsorgekonzepten auf ihre Sparanteile eine Verzinsung, die deutlich höher ist, als sie sich mit anderen sicherheitsorientierten Anlagen erzielen lässt.

    Mit einer Mischung aus Rendite und Sicherheit sind unsere betrieblichen Altersvorsorgelösungen genau an die derzeitige Zinslandschaft angepasst. Und nicht zuletzt dient eine Lebensversicherung neben Ihrer Altersvorsorge auch dazu, Ihre Angehörigen abzusichern. Auch in Zukunft werden wir alles dafür tun, Erträge zu erzielen, die über dem Marktniveau liegen, denn unsere Kapitalanlage-Experten sind weltweit für Sie vor Ort, um ein breit diversifiziertes und nachhaltiges Anlageportfolio zusammenzustellen. Siehe auch "Für wen lohnt sich die Betriebsrente”

  • Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich sterbe?

    Falls Sie sterben sollten, wird Ihre Betriebsrente in der Regel an eine der nachfolgend aufgeführten Personen ausgezahlt. Diese Personen haben einen widerruflichen Anspruch auf die Leistungen im Todesfall.

    • Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
    • Die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter.
    • Der namentlich benannte Lebensgefährte (eheähnliche Lebensgemeinschaft).

    Gibt es keine(n) der oben genannten Berechtigten, wird bis zu 8.000 Euro Sterbegeld ausgezahlt. Das Sterbegeld erhält derjenige, den der Arbeitgeber mit Ihrem Einverständnis genannt hat. Ansonsten geht das Sterbegeld an Ihre Erben.

    Außerdem können Sie zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann.​

    Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann das Bezugsrecht jederzeit geändert werden. Grundsätzlich empfiehlt sich insbesondere bei Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern und bei wichtigen Ereignissen eine Überprüfung. ​

     

  • Mit welchen Abgaben und Besonderheiten muss ich rechnen, wenn ich in Rente gehe?

    Die Leistungen aus der Betriebsrente werden erst bei Renteneintritt versteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, wobei für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein Freibetrag (in 2024: 176,75 Euro) berücksichtigt wird. Privatversicherte sind beitragsfrei.

    Die Leistungen aus einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung werden erst bei Renteneintritt versteuert – und sind beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Dabei gilt für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein Freibetrag (in 2024: 176,75 Euro). Privatversicherte sind beitragsfrei.

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