Betriebsrentenstärkungsgesetz

Alle Infos fürs Personalmanagement

Die Reform der betrieblichen Altersvorsorge bringt auch für das 
Personalmanagement von Unternehmen einige wichtige Änderungen.

Insbesondere zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitnehmern kleiner und mittelständischer Unternehmen schafft das neue Betreibsrentenstärkungsgesetzt folgende Reize:

  •  Ausweitung der steuerlichen Förderrahmen durch den Staat, die sich auch auf bereits bestehende Betriebsrenten auswirkt.
  • Neue Möglichkeiten durch das ergänzende Sozialpartnermodell
Die bAV-Reform ist da.
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  • Die Bundesregierung hat von Beginn an deutlich gemacht, dass das neue Gesetz die bestehende bAV nicht beschädigen soll. Steuerliche Verbesserungen gelten auch für bestehende Betriebsrenten. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss wurde zum 1.1.2019 für neue Entgeltumwandlungen eingeführt. Ab 2022 erfolgt die Einführung für bestehende Entgeltumwandlungen. Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern bereits jetzt einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, sollten Sie bei der bisherigen Vereinbarung überprüfen, wie sich der neue verpflichtende Arbeitgeberzuschuss darauf auswirkt.
  • Durch die Berichterstattung in den Medien bekommt die betriebliche Altersversorgung viel Aufmerksamkeit, auch bei Arbeitnehmern und Bewerbern. Seien Sie auf Nachfragen zur Betriebsrente vorbereitet. Zeigen Sie sich informiert und aufgeschlossen, können Sie punkten. Gleichzeitig bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz Anlass, nicht mehr zeitgemäße bAV-Systeme zu überprüfen und zu modernisieren.
  • Der Gesetzgeber hat den steuerlichen Förderrahmen erweitert. Das bedeutet: Die neue betriebliche Altersversorgung bietet mehr Möglichkeiten, um heute Steuern zu sparen und fürs Alter vorzusorgen. Der Staat erhöht zudem die Attraktivität der Riester-Förderung.
  • Durch die Berichterstattung in den Medien bekommt die betriebliche Altersversorgung viel Aufmerksamkeit, auch bei Arbeitnehmern und Bewerbern. Seien Sie auf Nachfragen zur Betriebsrente vorbereitet. Zeigen Sie sich informiert und aufgeschlossen, können Sie punkten. Gleichzeitig bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz Anlass, nicht mehr zeitgemäße bAV-Systeme zu überprüfen und zu modernisieren.
  • Der Gesetzgeber hat den steuerlichen Förderrahmen erweitert. Das bedeutet: Die neue betriebliche Altersversorgung bietet mehr Möglichkeiten, um heute Steuern zu sparen und fürs Alter vorzusorgen. Der Staat erhöht zudem die Attraktivität der Riester-Förderung.
  • Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft der Gesetzgeber zunächst die Rahmenbedingungen fürs Sozialpartnermodell. Zum aktuellen Zeitpunkt steht noch nicht fest, in welchen Branchen, mit welchem Inhalt und wann entsprechende Tarifverträge abgeschlossen werden. Ohne eine tarifvertragliche Umsetzung entfaltet das Sozialpartnermodell keine Wirkung.
Glühbirne: Lexikon zur neuen Betriebsrente
Die wichtigsten bAV-Fachbegriffe
Glühbirne: Lexikon zur neuen Betriebsrente
Von A wie Anlagestock bis Z wie Zielrente: Unser bAV-Lexikon erklärt Ihnen möglichst einfach und verständlich alle Fachbegriffe, die bei der betrieblichen Altersvorsorge im Allgemeinen und beim Betriebsrentenstärkungsgesetz im Speziellen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig sind.