Die Bundesregierung hat von Beginn an deutlich gemacht, dass das neue Gesetz die bestehende bAV nicht beschädigen soll. Steuerliche Verbesserungen gelten auch für bestehende Betriebsrenten. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss wurde zum 1.1.2019 für neue Entgeltumwandlungen eingeführt. Ab 2022 erfolgt die Einführung für bestehende Entgeltumwandlungen. Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern bereits jetzt einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, sollten Sie bei der bisherigen Vereinbarung überprüfen, wie sich der neue verpflichtende Arbeitgeberzuschuss darauf auswirkt.