Handelsblatt-Tagung zur betrieblichen Altersvorsorge
Das Sozialpartnermodell im Fokus der Diskussionen und Vorträge
Auch am zweiten Tag der Handelsblatt-Tagung zur betrieblichen Altersversorgung stand das Sozialpartnermodell im Fokus der Diskussionen und Vorträge.
Bereitet wurde der Boden für die weitere Diskussion jedoch durch ein anderes Thema. Vorgestellt wurden zunächst Möglichkeiten, wie betriebliche Altersversorgung ohne Garantien abgebildet werden können. Möglich ist dies seit dem 01.01.2016 im Durchführungsweg Pensionsfonds. Und dies ist nach dem Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auch der Durchführungsweg, der für das Sozialpartnermodell vom Gesetzgeber wohl favorisiert wird.
In einer Podiumsdiskussion am Nachmittag, an der wiederum Vertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften teilgenommen haben, wurden insbesondere die Erwartungen der Arbeitgeberseite an das Sozialpartnermodell klar formuliert. Zentraler Punkt des Sozialpartnermodells mit der reinen Beitragszusage ist für die Arbeitgeberseite die vollständige und rechtssichere Befreiung des Arbeitgebers von der Subsidiärhaftung. Und mit wie auch immer gearteten Garantien sei dies eben nicht möglich.
Klein- und mittelständische Unternehmen und Geringverdiener im Fokus des BRSG
Der Zeitpunkt der diesjährigen Handelsblatt-Tagung zur betrieblichen Altersversorgung hätte kaum günstiger sein können. Am ersten Tag der Veranstaltung fand im Bundestag die Expertenanhörung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz statt. Die Teilnehmer der Veranstaltung waren deshalb gespannt, welche Botschaften zum BRSG die Politik überbringen konnte.
Den Auftakt bildeten Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im BMAS, und Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im BMF. Beide gaben unmissverständlich zu verstehen, dass im Fokus des BRSG auf der einen Seite die Arbeitgeber mit Belegschaften von bis zu 50 Arbeitnehmern sind, auf der anderen Seite Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen. Dies soll durch die im Gesetz angelegte weitere steuerliche Förderung und den Abbau von bürokratischen Hindernissen erfolgen.
In Bezug auf das Sozialpartnermodell haben beide jeglichen Garantien eine klare Absage erteilt.
In dieselbe Richtung argumentierten die Vertreter der Arbeitgeber in einer anschließenden weiteren Diskussion. Die Notwendigkeit von Garantien werde nicht gesehen. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Dr. Rainer Dulger, hob weiter hervor, dass eine allzu starke Reglementierung durch den Gesetzgeber als kontraproduktiv empfunden werde. Man könne den Tarifparteien die Regelung der Materie guten Gewissens überlassen.
In einem weiteren Gespräch, in dem Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien zu Wort kamen, wurde klar, dass das Garantieverbot eines der strittigsten Themen ist. Als Argument wurde angeführt, dass betriebliche Altersversorgung Vertrauenssache sei; und dieses Vertrauen könne man nur mit einem versprechen, wie auch immer dieses aussehen möge, gewinnen. Angesprochen wurde im Zusammenhang mit der Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung auch die Belastung der Betriebsrenten mit dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssatz. Dass es hier im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen geben werde, wurde allgemein zurückhaltend bewertet.