Betriebsrente bietet auch Chancen für Handwerksunternehmen und Start-ups

Wie Kleinunternehmer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einfach einführen können

Handwerker mit Werkzeugen: Kleinunternehmer und Mittelständler
 

Betriebsrenten gehören in Großunternehmen heute zum Alltag. Viele Kleinunternehmer hingegen trauen sich nicht ans Thema betriebliche Altersvorsorge heran. Sie werden von der Vielfalt der bAV-Angebote abgehalten, vermuten übermäßig viel Bürokratie und haben von möglichen Haftungsrisiken gehört. Das neue Gesetz zur Betriebsrente bietet auch Handwerkern, Kleinunternehmern und Start-ups Anreize, in die betriebliche Altersvorsorge einzusteigen.

Marius Fölkl* hat sich in den vergangenen 15 Jahren einen Gas-, Wasser- und Sanitärbetrieb in Berlin aufgebaut. Dank des gegenwärtigen Baubooms beschäftigt der 46 Jahre alte Geschäftsführer mittlerweile rund 20 Mitarbeiter. „Ich würde auf der Stelle noch drei Facharbeiter mehr einstellen, aber es gibt derzeit kaum qualifizierte Bewerber“, sagt der Installateur-Meister.

Und Konkurrenzunternehmen strecken bereits die Hände nach seinen Mitarbeitern aus. „Die Leute werden sogar auf den Baustellen angesprochen, ob sie nicht wechseln wollen“, sagt Fölkl, „und die anderen versprechen nicht nur mehr Geld, sondern auch Zusatzleistungen wie eine Betriebsrente.“

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Betriebsrente – wo Informationen finden?

Der Chef des Installateur-Betriebs hat deshalb versucht, sich in das Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzuarbeiten. Immerhin hatte ja die Bundesregierung versprochen, ab 2018 mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vor allem kleinen und mittelgroßen Unternehmen bei der Einrichtung einer Betriebsrente zu helfen. Doch seine ersten Versuche verliefen ernüchternd. „Da sind ja DIN-Normen noch spannender“, scherzt Fölkl.

Die Betriebsrente ist in der Tat ein System, das über ein Jahrhundert lang gewachsen ist. Deshalb haben sich immer mehr sogenannte Durchführungswege entwickelt. Und weil jeder dieser Durchführungswege rechtlich reguliert sein muss, ist die Betriebsrente in ihren Details ein ziemlich komplexes Gebilde. Aber „die Rente ist sicher“ soll ja auch für Betriebsrenten gelten, schließlich geht es um einen für Millionen Arbeitnehmer wichtigen Teil der Altersvorsorge.

 

Welche Optionen haben KMU?

„Tatsächlich stellen wir in Beratungsgesprächen immer wieder fest, dass der Kenntnisstand unserer Gesprächspartner zur Betriebsrente sehr unterschiedlich ausfallen kann“, sagt Christof Maier, Teamleiter Ost der Allianz Pension Partners GmbH (APP).

Oft muss der bAV-Experte den Kleinunternehmern zunächst erklären, dass sich die betriebliche Altersvorsorge bislang in fünf sogenannte Durchführungswege gliedert:

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt ab 2018 mit dem Sozialpartnermodell („Nahles-Rente“) eine neue Variante hinzu.

Unabhängig von den Durchführungswegen gilt dabei auch heute schon: Arbeitnehmer haben ein Recht auf die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente eingezahlt wird. Welcher Durchführungsweg dabei genutzt wird, entscheidet der Betrieb.

 

Welcher bAV-Durchführungsweg passt zu einem Handwerksbetrieb?

In seinem Beratungsgespräch bei der APP interessiert sich Fölkl zunächst für die neue Nahles-Rente – und muss erfahren, dass er als nicht tarifgebundenes Unternehmen zu dieser Party erst einmal gar nicht eingeladen ist. Zudem ist noch unklar, ob seine Branche überhaupt ein solches Betriebsrentenmodell plant.

Details fehlen auch zur Frage, wie sich nicht tarifgebundene Firmen solchen Modellen zukünftig dann doch noch anschließen können. Also bleibt dem Installateur-Meister derzeit nur, zu prüfen, wie die bereits bestehenden Durchführungswege zu seinen Ansprüchen als Handwerksunternehmen passen.

 
Handwerker am Waschbecken: KMU und bAV
 

Direktversicherung verursacht wenig bürokratischen Aufwand

Direktzusagen und Unterstützungskassen eignen sich nur in speziellen Fällen für die Entgeltumwandlung. Die meisten Unternehmen nutzen daher die Möglichkeiten, die Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen für eine Betriebsrente bieten.

Für Handwerksunternehmen interessant ist dabei vor allem die Direktversicherung. Sie ist mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden. Jede Personalabrechnungssoftware bietet die notwendigen Einstellungen dafür. Einmal konfiguriert, wird der Beitrag zur Betriebsrente regelmäßig abgeführt. Viel mehr Arbeit entsteht nicht. Das gefällt Fölkl.

 

Was kostet eine bAV das Unternehmen?

Betriebsrenten, die auf der Entgeltumwandlung beruhen, kosten Unternehmen gar nichts, denn die Vorsorge wird ja vom Arbeitnehmer bezahlt. Vielmehr spart das Unternehmen, denn auf das umgewandelte Gehalt des Arbeitnehmers muss es keine Sozialabgaben zahlen. Letzteres wird sich durch die Gesetzesreform aber bald ändern. Demnächst gilt gemäß § 1a Abs. 1a des Betriebsrentengesetzes:

„Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“

Die Regelung gilt ab 2019 für dann neu abgeschlossene Verträge zur Entgeltumwandlung und ab 2022 auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen. In der Praxis wird diese Regelung bedeuten, dass die Ersparnis des Arbeitgebers in etwa an den Arbeitnehmer weitergegeben wird. Sie bedeutet also ebenfalls keine Zusatzkosten für den Handwerksbetrieb. Das ist für Fölkl auch in Ordnung, denn er will ja an der Entgeltumwandlung nicht verdienen.

 

Welches Risiko hat eine betriebliche Altersvorsorge für KMU?

Kleinunternehmer wie der Handwerksmeister Fölkl machen sich oftmals Sorgen über das Haftungsrisiko bei Betriebsrenten. Gemeint ist: Unternehmen müssen für die versprochene Betriebsrente geradestehen. Bei einem Ausfall des Versorgungsträgers oder wenn das Deckungskapital nicht ausreicht, müssen die Unternehmen einspringen oder nachschießen.

Dieses Haftungsrisiko („Subsidiärhaftung“) entfällt erst mit den neuen Modellen der Nahles-Rente. „Aber auch bei den bestehenden Möglichkeiten ist das Risiko für Unternehmen meist eher theoretischer Natur“, sagt bAV-Experte Christof Maier, denn der Großteil der Versorgungsträger unterliegt der Versicherungsaufsicht und wird entsprechend streng unter die Lupe genommen. Bei Direktversicherungen sind Nachzahlungsrisiken umso unwahrscheinlicher, je größer und kapitalstärker die Versicherungsgesellschaft ist.

 

Was passiert mit bAV-Verträgen, wenn Mitarbeiter den Job wechseln?

Arbeitnehmer können ihren Vertrag zur Entgeltumwandlung zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Wenn Fölkl einen neuen Mitarbeiter einstellt, der beim vorherigen Arbeitgeber Entgelt umgewandelt hat, kann er den alten Vertrag unverändert übernehmen, er muss es aber nicht. Als Arbeitgeber kann er darüber entscheiden, welche Durchführungswege oder Verträge er akzeptiert. Das Kapital bestehender Verträge kann in ein neues Versorgungssystem übernommen werden oder der alte Vertrag bleibt bestehen und der Arbeitnehmer führt ihn privat fort.

Damit klärt sich auch die Frage, ob Installateur Fölkl auch für Mitarbeiter etwas bezahlen muss, die gar nicht mehr bei ihm arbeiten? Nein, der alte Arbeitgeber ist dann, bis auf das eher theoretische Risiko der anteiligen Subsidiärhaftung, aus dem Spiel.

 

Was ändert das neue bAV-Gesetz?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat einige Neuerungen im Gepäck, die auch für Fölkl und seine Mitarbeiter interessant sind. Zum Beispiel diese:

  • Ab 2018 gibt es eine sogenannte Geringverdiener-Förderung. Wer als Unternehmen einem Geringverdiener (max. 2.200 Euro Monatsbruttogehalt) Zuschüsse zur Betriebsrente gewährt, und zwar pro Kalenderjahr mindestens 240 Euro und höchstens 480 Euro, kann 30 % davon mit der Lohnsteuer verrechnen. Diese Förderung soll es für Geringverdiener attraktiver machen, in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
  • Bei der Grundsicherung im Alter wird ein neuer Freibetrag von rund 200 Euro eingeführt. Damit wird jetzt besser gestellt, wer zusätzlich fürs Alter vorgesorgt hat.
  • Der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung erhöht sich von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Aber: Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bleibt bei vier Prozent.
  • Wer über die bAV riestert, muss in der Rentenphase keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Leistungen zahlen. Zudem wird die Grundzulage zur Riester-Rente von 154 auf 175 Euro erhöht.

 

Handwerksmeister entscheidet sich für Direktversicherung

Marius Fölkl sieht in Sachen Betriebsrente am Ende mehr Vorteile als Risiken und hat sich entschlossen, seinen Mitarbeitern ganz aktiv ein Angebot für die „zweite Säule“ der Altersvorsorge zu machen. Die Entscheidung fiel auf das Modell der Direktversicherung, weil hier der bürokratische Aufwand am geringsten ist und sich die Altersvorsorge um weitere Elemente wie eine Berufsunfähigkeitsrente ergänzen lässt.

Außerdem findet er die Idee gut, die eingesparten Abgaben als Zuschuss an die Mitarbeiter weiterzureichen. Er überlegt, das schon jetzt zu machen, um einen weiteren kleinen Vorteil im harten Wettbewerb um Fachkräfte zu haben. Und auch für sich selbst als Geschäftsführer will Fölkl eine Direktversicherung abschließen. Denn schließlich muss er sich auch um seine eigene Altersversorgung kümmern.

 

*Name von der Redaktion geändert

 

Artikel vom 29.11.2017

Allianz Maier, Christof
Allianz Maier, Christof
Christof Maier ist bAV-Experte und Teamleiter Ost am Standort Berlin bei Allianz Pension Partners.