Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt 2018
5 Gründe, weshalb Sie jetzt Ihren bAV-Berater kontaktieren sollten
![Bundesadler mit Geldscheinen: Betriebsrentenstärkungsgesetz](/bav2018/news/5-gruende-zu-handeln_171115/_jcr_content/root/parsys/image_or_video_515701002/image.img.60.3360.jpeg/1562160939373/titelbild-5-gruende-wide.jpeg)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten und bringt zahlreiche Änderungen für Arbeitgeber.
Zeit zu handeln – aus fünf guten Gründen:
- Chance ergreifen
Eine Reform ist wie ein Umzug: mühsam, aber auch eine hervorragende Gelegenheit, sich von alten Dingen zu trennen und klare Strukturen zu schaffen. Als kompetente „Umzugshelfer“ helfen wir Ihnen, ein solides, zukunftsfähiges Versorgungssystem zu installieren.
- Vorbereitet sein
Steuern und Sozialversicherung sparen, Zulagen vom Arbeitgeber kassieren – vor allem für Arbeitnehmer setzt der Staat im BRSG zahlreiche finanzielle Anreize. Wir bereiten Sie auf die verstärkte Nachfrage Ihrer Beschäftigten vor.
- Vom Markt abheben
Immer mehr Beschäftigte wünschen sich vor allem eines von Ihrem Arbeitgeber: Fürsorge. Mit einem passgenauen bAV-Angebot beweisen Sie, dass Sie sich um Ihre Beschäftigten kümmern – und behaupten sich in Zeiten des Fachkräftemangels gegen die Konkurrenz.
- Staatliche Förderung nutzen
Wer sich für die betriebliche Altersversorgung seiner Mitarbeiter einsetzt, wird vom Staat mit finanziellen Beihilfen belohnt. So haben Sie mehr Spielraum bei der Versorgung von Fach- und Führungskräften.
- Risiken vermeiden
Mit dem Sozialpartnermodell führt der Gesetzgeber die reine Beitragszusage ein. Auch wenn das noch ein bisschen Zukunftsmusik ist und hier zunächst die Tarifparteien am Zug sind: Wir klären Sie gerne über Ihre Handlungsmöglichkeiten auf.
Fazit: Eine Reform sorgt – vor allem wenn es um ein komplexes Thema wie die betriebliche Altersversorgung geht – stets für etwas Unsicherheit. Unsere Experten haben das Gesetzgebungsverfahren zur neuen Betriebsrente intensiv für Sie begleitet und beantworten gerne Ihre Fragen.
Artikel vom 15.11.2017
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