Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten und bringt zahlreiche Änderungen für Arbeitgeber.
Zeit zu handeln – aus fünf guten Gründen:
Fazit: Eine Reform sorgt – vor allem wenn es um ein komplexes Thema wie die betriebliche Altersversorgung geht – stets für etwas Unsicherheit. Unsere Experten haben das Gesetzgebungsverfahren zur neuen Betriebsrente intensiv für Sie begleitet und beantworten gerne Ihre Fragen.
Artikel vom 15.11.2017