Betriebliche Vorsorge einfach und praktikabel – wie macht das die Allianz als Arbeitgeber?

Wie machen es eigentlich die anderen? Das fragt sich jeder häufig, wenn es um Entscheidungen sowohl im privaten als auch beruflichen Umfeld geht.

Auch wenn es die Ausgestaltung der betrieblichen Vorsorge in Unternehmen betrifft, schaut man sich ganz gerne mal an, wie es die Anderen so machen. Bei Kundenterminen oder auch auf Veranstaltungen erreicht uns oft die Frage „Wie sieht die betriebliche Vorsorge eigentlich bei der Allianz aus?“.

Dieser Frage sind wir gemeinsam mit Ute Berndl – Leiterin des Fachbereichs Pension & Benefits der Allianz Lebensversicherungs-AG – nachgegangen und haben sie gebeten, uns Antworten zu den folgenden Fragen in unserem Konferenz-Call „Betriebliche Vorsorge einfach und praktikabel am Beispiel Allianz“ zu geben:

  • Wie gestalten wir bei der Allianz unsere Vorsorge und welches Angebot nutzen unsere Mitarbeiter?
  • Wie verwalten wir das vielfältige Angebot?
  • Wie haben wir uns auf das BRSG vorbereitet?

Im Dialog mit Dr. Albrecht Eisenreich, Syndikusrechtsanwalt bei Allianz Pension Partners, und Ute Berndl konnten wir diese Aspekte ausführlich beleuchten.

Die anschließenden Fragen der Teilnehmer spiegelten wieder, dass diese Themenpunkte für viele Unternehmen interessant sind.

Besonders das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die damit verbundenen Neuerungen – wie beispielsweise der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss – beschäftigen die Arbeitgeber. So herrscht Unsicherheit, wie mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss umgegangen werden kann: Wenn ein Arbeitgeber bereits einen Zuschuss leistet, muss er dann dennoch 15 % Zuschuss bezahlen? Und gilt die Pflicht zum gesetzlichen Zuschuss von 15 % auch bei Übernahmen eines Vertrages vom Vor-Arbeitsgeber?

Doch nicht nur das BRSG, sondern auch die Gestaltung von Zeitwertkonten wirft in der Praxis Fragen auf: Muss sich der Mitarbeiter direkt am Anfang entscheiden, wofür er es nutzen will? Oder kann er auch später entscheiden? Wie läuft der Prozess bei Freistellung? Auf welche Punkte sollte besonders geachtet werden?

All diesen Fragen widmeten sich unsere Experten live im Anschluss an ihren Vortrag. Den Teilnehmern konnten auf diesem Weg sowohl die arbeitsrechtlichen sowie die tarifvertragsrechtlichen Aspekte aufgezeigt werden und gleichzeitig die Umsetzung bei der Allianz als Beispiel aus der Praxis dargestellt werden.

 

Bei der Allianz im Fokus: das Vorsorgeangebot mitarbeiterorientiert gestalten und gleichzeitig einfache und praktikable Lösungen anbieten. 

Das bedeutet natürlich eine gewisse Vielfalt der Produkte und Anlagen, erforderte in der Vergangenheit aber auch Neugestaltungen der firmeneigenen Prozesse.

Grundsätzlich stehen folgende Prinzipien im Fokus:

Das oberste Prinzip ist eine sichere und werthaltige Versorgung für die Zukunft – sowohl aus Arbeitnehmer-, als auch aus Arbeitgebersicht. Daneben ist eine finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ebenso relevant wie die Versorgung der Verbliebenen im Todesfall.

Neben der Vorsorge für das Alter bietet die Allianz ihren Mitarbeitern auch die Möglichkeit, ein Wertkonto einzurichten. Zur Auswahl stehen sowohl die Auszeit zwischendurch, also das Sabbatical, als auch die ruhestandsnahe Freistellung. Die Zahl der Mitarbeiter, die das Angebot nutzen, ist bei der Allianz kontinuierlich gestiegen. Allein im letzten Jahr haben über 130 Arbeitnehmer von der Möglichkeit eines Sabbaticals Gebrauch gemacht. Die hohe Nachfrage zeigt, dass wir mit dem Angebot eines Wertkontos die richtige Entscheidung getroffen haben.  

In der Kapitalanlage nutzt die Allianz  die Konzepte, die sie auch ihren Kunden anbietet. Die Kapitalanlage hängt von der Art der Freistellung ab. Wählt der Arbeitnehmer als Freistellungszweck „Sabbatical“, erfolgt die Anlage des Einbringungsbetrages eher konservativ. Beim Freistellungszweck „ruhestandsnahe Freistellung“ liegt der Kapitalanlage ein Lebenszykluskonzept zugrunde. Die Wertentwicklung des Wertguthabens hängt von der Kapitalanlage ab. Die vorgeschriebene Insolvenzsicherung bildet die Allianz über eine eigene Treuhand ab.

Auch bei der Allianz gilt „Tue Gutes und rede darüber“ – denn auch das beste Vorsorgeangebot hilft nichts, wenn es nicht im Unternehmen bekannt ist. Um den Bekanntheitsgrad zu steigern, stellt der Fachbereich zum einen alle Informationen ins Intranet, fährt aber auch zielgerichtete Kampagnen, um auf die erweiterten Möglichkeiten der Vorsorge hinzuweisen.

Wenn Sie mehr Details erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen sich die Aufzeichnung des Calls direkt anzusehen:
Artikel vom 26.09.2019
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