Der 1. Juli ist der Tag, an dem normalerweise die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht werden – so sieht es das Gesetz vor. Die Pandemie hinterlässt jedoch auch hier ihre Spuren. Erstmals seit 2010 werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern nicht erhöht. Im Osten steigen die Renten hingegen leicht an. Der Grund hierfür liegt in der noch nicht abgeschlossenen Anpassung der Ost-Renten an das West-Niveau.

 

Grundsätze der Rentenerhöhung

Die Rentenerhöhung spiegelt im Prinzip die Entwicklung der Bruttolöhne des vergangenen Jahres wider. Damit ist gewährleistet, dass auch die Rentner von einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung profitieren. Stagnieren in einem Jahr wegen einer wirtschaftlichen Krise die Bruttolöhne, wirkt sich dies mit Verzögerung auch auf die gesetzlichen Renten aus. Wenn dann wie letztes Jahr Lohnsteigerungen in weiten Teilen unterbleiben, ist absehbar, dass auch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung weniger ansteigen werden. Im Jahr 2020 sind nach den Berechnungen die durchschnittlichen Löhne und Gehälter gesunken. Eine Rentenerhöhung war demnach nicht zu erwarten.

Die Rentenanpassungsformel beinhaltet jedoch noch weitere Komponenten. Der Nachhaltigkeitsfaktor bildet Veränderungen im Verhältnis Rentenbezieher zu Beitragszahlern ab. Wächst die Zahl der Rentner:innen schneller als die der Beitragszahlende, wirkt sich dies dämpfend auf die Rentenerhöhung aus. Im umgekehrten Fall kommt es zu einem positiven Effekt auf die Höhe der Rentenanpassung. Mit diesem Faktor wird der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung getragen.

Außerdem beeinflusst der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung den Grad der Rentenerhöhung.

 

Die Rentengarantie

Folgt man den oben dargelegten Grundsätzen, hätten die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01. 07.2021 eigentlich sinken müssen. Als sich im Zuge der Finanzkrise 2009 ebendieses Szenario abzeichnete, hat der Gesetzgeber mit einer Schutzklausel reagiert. Diese verhindert, dass die Renten sinken.

Eine gesetzliche Regelung, nach der an sich erforderliche Rentensenkungen zu einem späteren Zeitpunkt mit Rentenerhöhungen in Teilen zu verrechnen sind, ist aktuell bis 2026 ausgesetzt. 

 

Konsequenzen für die aktuellen Beitragszahler:innen

Um die Konsequenzen der „Nullrunde für Rentner:innen“ für die aktuellen Beitragszahlenden abschätzen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Rentenformel. Die monatliche Rentenhöhe errechnet sich wie folgt:

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert

Mit der Rentenerhöhung wird der Faktor „Aktueller Rentenwert“ erhöht. Die Konsequenzen des diesjährigen Ausbleibens der Erhöhung sind umso gravierender, je jünger die Beitragszahlenden sind – ihre Versorgungslücke wächst. 

 

Was Arbeitgeber tun können

Die „Nullrunde“ vergrößert die Rentenlücke für die aktiven Arbeitnehmer:innen. Das Mittel der ersten Wahl, diese Lücke zu schließen, ist die betriebliche Altersversorgung. Arbeitgeber können durch eine gute Kommunikation dazu beitragen, die betriebliche Altersversorgung weiterzuverbreiten. Das ist auch der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers. 

 

Unsere Empfehlung 

 
  • Entwickeln Sie als Arbeitgeber ein Kommunikationskonzept, mit dem Sie über das Angebot zur betrieblichen Altersversorgung informieren.
  • Wir empfehlen, eine Beitragsbefreiung für den Fall der Berufsunfähigkeit mit anzubieten. So wird eine sinnvolle Altersversorgung auch im Fall der Berufsunfähigkeit aufgebaut.
  • Egal ob betrieblich oder privat: Soweit möglich, sollten die Beiträge zur weiteren Versorgung dynamisiert werden, also jährlich moderat erhöht werden. Damit erfolgt ein Inflationsausgleich.
  • Halten Sie die Arbeitnehmer:innen dazu an, sich intensiv mit der jährlichen Renteninformation zu befassen.

 

Artikel vom19.05.2021 | Mehr wissen! Newsletter 2021/2

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