So flexibel ist die betriebliche Altersvorsorge

Hätten Sie´s gewusst? 

Die betriebliche Altersvorsorge ist flexibler als gedacht. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung.

 

Gestaltungsmöglichkeiten laufender Altersvorsorgeverträge

 
Betriebliche Altersvorsorge beschäftigt uns meist zu Beginn des Berufslebens, laufende Verträge werden jedoch oft nicht fortlaufend überprüft und an die Verhältnisse angepasst. Wie die Rente später ausfällt und welche Art der Absicherung sinnvoll ist, hängt aber von vielen Faktoren ab. 

Wer sich zunächst ausschließlich für eine Altersvorsorge entschieden hat, möchte bei Änderung der Lebensumstände wie etwa durch Heirat in den meisten Fällen künftig zum Beispiel eine Hinterbliebenenversorgung miteinschließen.

Ob und in welchem Umfang zusätzliche Bausteine mit in die Versorgung aufgenommen werden können, hängt von den Bedingungen des Vorsorgevertrages ab. Eine Hinterbliebenenversorgung kann im Normalfall ohne weitere Voraussetzungen vereinbart werden. Ebenso kann sie vor Rentenbeginn auch wieder abgewählt werden.

Komplizierter ist der zusätzliche Einschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung. Meist wird dieser Baustein bereits bei Beginn der Versorgung mitvereinbart. Entsteht der Bedarf nach einer Berufsunfähigkeitsabsicherung später, wird in der Regel ein eigener Vertrag eingerichtet.

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden für gewöhnlich zeitgleich mit dem Beginn der gesetzlichen Rente erbracht. Diese Verbindung ist jedoch nicht zwingend. Die Leistung der betrieblichen Altersversorgung kann jeweils zu den im Gesetz oder Vorsorgevertrag genannten Voraussetzungen abgerufen werden.

Aktuell werden die Vorsorgeverträge auf die Vollendung des 67. Lebensjahres abgeschlossen. Die Vorsorgeverträge von MetallRente beinhalten zudem meist eine flexible Abrufmöglichkeit. So kann die Leistung – Kapital und/oder Rente – um bis zu fünf Jahre vorgezogen oder auch nach hinten hinausgeschoben werden. Der Leistungsbeginn der betrieblichen Altersversorgung kann also zwischen dem 62. und dem 72. Lebensjahr liegen.

  • Haben Sie noch weitere Fragen zu den Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung? Dann sprechen Sie den für Ihr Unternehmen verantwortlichen Berater an.
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Artikel vom 24.11.2020 | Mehr wissen! Newsletter 2020/04

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