Vorsorge ist wichtig. Deshalb muss bei den Überlegungen zur betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur reinen Altersvorsorge auch über die Absicherung im Fall von Krankheit und der daraus resultierenden Einschränkung der Erwerbsfähigkeit nachgedacht werden. Aus gutem Grund sieht die gesetzliche Rentenversicherung auch für diesen Fall Leistungen vor. 

Hier bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an: klassisch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder alternativ über eine Grundfähigkeitsversicherung. Auch eine Hinterbliebenenversorgung ist grundsätzlich möglich. 
 

Verschiedene Wege führen zum Ziel

Normalerweise werden diese Absicherungen über Privatverträge vorgenommen. Doch inzwischen gibt es auch in vielen bestehenden Betriebsrenten entsprechende Vorsorgebausteine und bei der Gestaltung von neuen Versorgungssystemen oder der Modernisierung bestehender Angebote wird das Thema Einkommensvorsorge prinzipiell berücksichtigt.

Wie kann also die Einkommensvorsorge am effektivsten integriert werden?

Zum einen als Zusatzbaustein, der im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für die Altersvorsorge übernimmt. Dieser „Renten-Retter“ sichert die Leistung der betrieblichen Altersvorsorge und sollte dem Mitarbeiter immer angeboten werden. Ein obligatorischer Einschluss bei allen neuen Verträgen ist jedoch ebenfalls möglich und erleichtert oft die Administration.

Zum anderen als Rente, die der Mitarbeiter erhält, wenn er seine berufliche Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Diese Berufsunfähigkeitsrente kann zwar grundsätzlich als Zusatzbaustein in einen neuen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge eingeschlossen werden, in den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll, eine solche Absicherung als separaten Vertrag einzurichten.

Hierbei bietet die betriebliche Einkommensvorsorge entscheidende Vorteile gegenüber der privaten Absicherung. Die Beitragszahlung erfolgt im Rahmen der Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen und ist somit steuer- und sozialversicherungsfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern werden erst bei Leistung fällig und sollten bei der bedarfsgerechten Gestaltung für den einzelnen Mitarbeiter natürlich berücksichtigt werden.
 

Der kollektive Gedanke wirkt sich positiv auf die Konditionen aus

Neben diesen allgemeinen Vorteilen bietet das sogenannte „firmenindividuelle Underwriting“ die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen der Einkommensvorsorge weiter zu verbessern. Der wesentliche Vorteil bei einer firmenbezogenen Betrachtung liegt im weiter vereinfachten Annahmeverfahren. Das bedeutet, dass an den Mitarbeiter, der eine entsprechende Vorsorge treffen möchte, anders als bei einer privaten Versicherung keine oder nur sehr wenige Gesundheitsfragen gestellt werden. So können auch Mitarbeiter in den Genuss einer bezahlbaren Absicherung kommen, die eine entsprechende Absicherung auf privater Basis entweder gar nicht oder nur zu wesentlich höheren Kosten erlangen könnten.

Ob ein solches vereinfachtes Verfahren für Ihr Unternehmen in Betracht kommt, wird anhand objektiver Kriterien wie z.B. der Belegschaftsstruktur entschieden. Hier wird auch festgelegt, bis zu welcher monatlichen Rentenhöhe dieses vereinfachte Verfahren in Ihrem Unternehmen genutzt werden kann.

Zusätzlich können die Berufsgruppen, die bei der Berechnung der Beiträge für den einzelnen Mitarbeiter zugrunde gelegt werden, an die Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen angepasst werden. Dabei entscheidet das Unternehmen, ob eine individuelle Einstufung erfolgen soll oder ob einheitliche Gruppen gebildet werden sollen.
 

Alles wie gewohnt: Absicherung als Direktversicherung möglich   

Und das Beste: Die betriebliche Einkommensvorsorge wird als Direktversicherung eingerichtet. Die Administration unterscheidet sich kaum von der betrieblichen Altersvorsorge.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, um Ihr betriebliches Vorsorgeangebot entsprechend zu erweitern. Und helfen Sie Ihren Mitarbeitern damit dabei, ein existenzielles Risiko sinnvoll abzusichern.

Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zum Austausch zur passenden Gestaltung in Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

 

Artikel vom 17.08.2020 | Mehr wissen! Newsletter 2020/3

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