Mehr im Alter haben

Jetzt Gehaltserhöhung in die Altersvorsorge stecken

Mitarbeiter im Werk: Tariferhöhung

Steigende Gehälter sind toll. Doch wer langfristig denkt, investiert die Lohnerhöhung in seine Altersvorsorge.

Der deutschen Wirtschaft geht es gut – und das merken auch die Arbeitnehmer anhand steigender Gehälter. Wenn Sie zum Beispiel bei einem tarifgebundenen Betrieb der Metall- und Elektroindustrie arbeiten, dürfen Sie sich ab 1. April über 4,3 Prozent mehr Gehalt freuen. Doch wie jeder, der jetzt mehr Geld bekommt, sollten Sie sich eine Frage stellen: Freue ich mich kurzfristig über etwas mehr Geld in der Haushaltskasse oder investiere ich nachhaltig in meine Zukunft?

Inzwischen ist vielen bewusst, dass die gesetzliche Rente alleine nicht ausreichen wird, um auch im Alter gut leben zu können. Eine zusätzliche Vorsorge ist daher unerlässlich und eine Gehaltserhöhung ist der ideale Zeitpunkt für den Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge. „Jede Ausgabe belastet normalerweise“, sagt Marcel Basedow, Geschäftsführer der Allianz Pension Partners GmbH. „Wenn aber eine Gehaltserhöhung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet wird, merkt man es gar nicht. Das Netto bleibt dasselbe wie vor der Gehaltserhöhung.“

Ein einfaches Rechenbeispiel überzeugt schnell jeden Zweifler

„Eine tarifliche Erhöhung von 4,3 Prozent wie zum 1. April in der Metall- und Elektroindustrie bedeutet unseren Berechnungen nach im Schnitt rund 180 Euro mehr Bruttolohn, also ungefähr 90 Euro netto“, sagt Marcel Basedow. „Damit können Sie zweimal im Monat gut essen gehen oder als heute 30-Jähriger mit der betrieblichen Altersvorsorge bis zum Rentenbeginn über 147.000 Euro ansparen. Netto bleibt später zwar auch davon nur rund die Hälfte übrig, ich bin aber trotzdem sicher, dass jeder Mitarbeiter nach einer solchen Rechnung intensiv über Altersversorgung nachdenkt.“

„Egal ob Sie bereits einen bestehenden bAV-Vertrag haben oder erstmalig darüber nachdenken für das Alter vorzusorgen, fragen Sie am besten jetzt sofort, wie Sie Ihre Gehaltserhöhung für die bAV nutzen können“, rät Marcel Basedow.

bAV ist oft effizienter als eine private Vorsorge

Vergleicht man die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, so stellt man schnell fest, dass die bAV oft vorteilhafter ist als ein privater Altersvorsorgevertrag. In der Regel werden über den Betrieb rabattierte Tarife mit Großkundenkonditionen angeboten, die man privat nicht bekommt. Zudem fördert der Staat die betriebliche Altersversorgung durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase. Erst auf die späteren Leistungen werden Steuern und Sozialabgaben fällig.

Von der Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase profitieren auch die Arbeitgeber und viele geben diesen Vorteil an Ihre Arbeitnehmer weiter. „Beiträge zur bAV werden über die sogenannte Entgeltumwandlung direkt vom Bruttolohn abgezogen. Für Arbeitgeber heißt das, sie sparen rund 20 Prozent Sozialabgaben auf diesen Gehaltsbestandteil“, erläutert Marcel Basedow. Zumindest einen Teil dieser Ersparnis geben viele Arbeitgeber an ihre Beschäftigten in Form eines Zuschusses weiter. Die Beispielrechnung von eben wird dann noch beeindruckender. So ergeben sich bei einem Zuschuss von 15 Prozent schon fast 170.000 Euro brutto zum Rentenbeginn.

Daneben ist mittlerweile auch die Riesterförderung über den Betrieb zu Firmenkonditionen wieder attraktiv geworden. Über den Arbeitgeber steht also eine große Bandbreite an attraktiven Sparmodellen zur Verfügung.

bAV-Infos von den Profis: Hotline für alle Ihre bAV-Fragen

„Für alle, die jetzt über eine Ausweitung ihrer bestehenden bAV oder den Abschluss eines neuen Vertrages nachdenken, haben wir extra eine Hotline eingerichtet“, so Basedow. „Sie erreichen Sie unter Tel.: 0800 – 7 23 50 91“. Alternativ kann jeder, der Interesse an einer bAV hat, bei seinem Berater ein unverbindliches Angebot anfordern.

Doch was ist, wenn der eigene Betrieb noch gar keine betriebliche Altersvorsorge anbietet? „Kein Problem“, sagt Marcel Basedow. „Jeder Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern eine bAV anbieten, das ist gesetzlich so festgeschrieben. Fragen Sie also bei Ihrer Personalabteilung nach, ob es ein solches Angebot in Ihrem Betrieb gibt – oder wenden Sie sich an einen Berater der Allianz Pension Partners. Wir helfen Ihnen dann schnell mit einem individuellen Angebot, das genau zeigt, was Sie persönlich bei verschiedenen Beiträgen im Alter erreichen können.“

 

Artikel vom 01.03.2018

Allianz Basedow, Marcel: Geschäftsführer
Allianz Basedow, Marcel: Geschäftsführer

Über Marcel Basedow

Marcel Basedow ist Geschäftsführer bei Allianz Pension Partners