Verbesserungen in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Am 10. Juni 2022 hat der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) gebilligt. (Quellen: BMAS und Bundesrat).

Mit diesem Gesetz sollen unter anderem die Personen unterstützt werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten.

  • Zukünftig gilt: Diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, erhalten einen Zuschlag und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt werden von diesen Zuschlägen rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:
 

  • Diejenigen, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre jeweilige Rente.
  • Die zweite Gruppe bilden diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten folgerichtig einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent.

In Kraft treten wird dieser Teil des Gesetzes zum 1. Juli 2024.

Bereits 2014 und 2019 hatte die Bundesregierung dafür gesorgt, dass Menschen, die vorzeitig ihre Erwerbsarbeit aufgeben müssen, bessergestellt werden. Durch eine schrittweise Anhebung der sogenannten Zurechnungszeiten wurden Erwerbsminderungsrentner so eingestuft, als ob sie länger gearbeitet hätten.

Dadurch haben sich die Rentenbezüge bei Neuzugängen in den letzten Jahren schrittweise erhöht und die durchschnittliche Rente beträgt bei diesen derzeit nach Abzug des KVdR-/PVdR-Beitrages 882 Euro pro Monat, vor Steuern (Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten im Zeitablauf 2021).

Tabelle: Gründe für den Eintritt einer Erwerbsminderung
Tabelle: Gründe für den Eintritt einer Erwerbsminderung

Das durchschnittliche Zugangsalter betrug dabei zuletzt 53,2 Jahre. 
Und bei den häufigsten Ursachen setzt sich die Entwicklung der vergangenen Jahre fort.

Es wird deutlich, die Gründe für den Eintritt einer Erwerbsminderung sind vielfältig. Und es sind bei Weitem nicht nur körperlich Tätige betroffen. Dabei gilt es außerdem zu beachten, dass insbesondere bei körperlichen Einschränkungen häufig zusätzlich medizinische Rehabilitationen in Anspruch genommen werden, bevor überhaupt eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird („Reha vor Rente“).


In den vergangenen 15 Jahren wurden jedes Jahr durchschnittlich über 1.500.000 Anträge auf eine sogenannte Reha-Maßnahme gestellt. Lediglich im Jahr 2020 ist bedingt durch Corona ein gewisser Rückgang der Anträge erkennbar (Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Reha-Bericht 2021).

Die Reformen der vergangenen Jahre zeigen Wirkung. Die Erwerbsminderungsrente für Personen, die zum ersten Mal eine entsprechende Leistung erhalten, hat sich in den vergangenen 3-4 Jahre um mehr als 10 Prozent erhöht.

Dennoch dürfte sie in den meisten Fällen nicht ausreichend sein. Es bleibt somit unerlässlich, selbst Vorsorge für den Verlust der eigenen Arbeitskraft zu treffen. 

 

Artikel vom 28.06.2022 | Mehr wissen! Newsletter 2022/2

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