Weniger ist mehr – künftig kein unnötiger Versand von Unterlagen mehr

Die Unterlagen zu Versicherungen füllen oft ganze Ordner. Neben den wichtigen Unterlagen wie Antrag, Police, Standmitteilungen und Leistungsmitteilungen sammeln sich auch Unterlagen an, die nie benötigt werden. Dass diese trotzdem in den Ordnern vorhanden sind, ist meist dem Umstand zuzuschreiben, dass der Adressat oft nicht weiß, ob und welche Relevanz diese Unterlagen haben.

In der betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel drei Parteien beteiligt – neben dem Versicherer oder dem Versorgungswerk MetallRente in jedem Fall der Arbeitgeber als Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Bei Direktversicherungen, Pensionskassenversorgungen oder auch beim Pensionsfonds kommt dann noch der Arbeitnehmer als versicherte Person bzw. wirtschaftlich Berechtigter hinzu. Es ist nachvollziehbar, dass hier jede Menge Papier auf den Weg gebracht wird.

Das Gesetz oder auch darauf beruhende Rechtsverordnungen verpflichten den Versicherer zur Weitergabe bestimmter Informationen. Hierzu gehören Standmitteilungen, Mitteilungen über dynamische Anpassungen und später auch Leistungsmitteilungen.

Papierstapel

Soweit es sich um rein technische Mitteilungen handelt – wie etwa die Änderung der Zahlungsweise oder um Beitragsanpassungen – entfällt künftig der automatische Versand an den Arbeitnehmer. Das verringert den Aufwand und schont Ressourcen. Der Arbeitgeber als Vertragspartner des Versorgungswerkes erhält die Mitteilung weiterhin. Er kann dann entscheiden, ob er die Mitteilung in Papierform oder elektronisch weitergibt.

In der Praxis wird dieses Vorgehen in weiten Teilen bereits gelebt.

 

 

Artikel vom 22.11.2021 | Mehr wissen! Newsletter 2021/4

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