Halbierung des Beitragssatzes zur KVdR

Viele Betriebsrentner werden sich noch mit Schrecken an die Gesetzesänderung erinnern, die das Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz (GMG) zum Jahreswechsel 2003/2004 gebracht hat. Mit einem Schlag mussten Betriebsrentner den vollen statt wie zuvor den halben Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner zahlen.

Weitaus schlimmer traf es Betriebsrentner, die sich in Erwartung einer abgabenfreien Auszahlung für den Abschluss einer Direktversicherung entschieden hatten. Auch diese Kapitalzahlung wurde plötzlich beitragspflichtig.

Infolge dieser Gesetzesänderung kam es wie erwartet zu zahlreichen Gerichtsverfahren – alle jedoch ohne Erfolg. Denn die obersten Gerichte stellten fest, dass das gesetzgeberische Handeln noch mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Für viele Betriebsrentner war dies kaum nachvollziehbar.

Zwischenzeitlich hat sich dieser Sturm gelegt; das Bewusstsein um die Belastung der Betriebsrenten ist jedoch geblieben. Es mutet geradezu grotesk an, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite ermuntert werden, über die betriebliche Altersvorsorge etwas für das Alter zu tun; andererseits dann jedoch die Leistungen mit Abgaben belegt werden.

 

Interner Referentenentwurf vorgelegt

Die Rückkehr zum halben Beitragssatz würde die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge deutlich steigern. Das Projekt ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass es übereinstimmenden Berichten nach bereits einen ersten Referentenentwurf gibt. Ob neben der Halbierung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung der Rentner auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung halbiert werden soll, ist noch offen.

 

Noch offen: die Finanzierung

Die Halbierung des Beitragssatzes wird bei den gesetzlichen Krankenkassen zu Mindereinnahmen von ca. 2,5–3 Milliarden Euro jährlich führen. Wesentlich ist damit die Beantwortung der Frage, wie diese Mindereinnahmen ausgeglichen werden können. Im Gespräch ist eine Kompensation aus Steuermitteln, aber auch aus der Rücklage der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Halber Beitragssatz auch rückwirkend?

Auch wenn es eine schöne Vorstellung ist, den Beitragssatz ebenfalls rückwirkend zu halbieren: Finanzieren lässt sich dies wohl kaum. Wollte man die bis 31.12.2003 geltende Rechtslage rückwirkend durchgängig wieder herstellen, wären hierfür mehr als 40 Milliarden Euro notwendig – Zinsen noch nicht mit eingerechnet. Angesichts der anderen Herausforderungen, die auch aus Steuergeldern zu finanzieren sind, wie etwa dem Kohleausstieg, wird man sich von dieser Vorstellung verabschieden müssen.

Fazit: Die Halbierung der Beitragssätze für Betriebsrentner ist der richtige Weg, die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen. Für einen Bezieher einer Betriebsrente bedeutet dies eine einmalige Rentenerhöhung von über 7%.

 

Artikel vom 18.02.2019 | Mehr wissen! Newsletter 2019/1

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