Weiterführung eines bestehenden Vertrags

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

Informieren Sie die Mitarbeitenden, sich einen Beratungstermin zu buchen, um einen individuellen Überblick der Möglichkeiten zu erhalten.

Die Terminbuchung können Sie vornehmen oder die Mitarbeitenden selbst.

Unser Service:

  • Im Termin prüfen wir die Möglichkeiten und beraten individuell.
  • Bestehende Versorgungen werden an Ihr aktuelles System angepasst. 
  • Nach der Entscheidung des Mitarbeitenden befüllen wir die notwendigen Unterlagen. Diese erhalten Sie anschließend von uns, um sie in Ihrem Abrechnungssystem zu hinterlegen und ggf. zu unterschreiben.

Buchen Sie hier einen Beratungstermin:

Für eine optimale Beratung und Weiterbearbeitung sollten die Mitarbeitenden die folgenden Informationen bereithalten:

  • Aktueller Versicherer und Vertragsnummer
  • Datum des Ausscheidens aus dem vorherigen Unternehmen
  • Ursprünglicher Versicherungsbeginn

Gut zu wissen:

  • Fristen: Die Übertragung des Deckungskapitals müssen Mitarbeitende innerhalb von 15 Monaten nach ihrem Ausscheiden bei ihrem alten Unternehmen beantragen. Diese Frist gilt für die meisten Versicherer, da diese dem sogenannten Übertragungsabkommen beigetreten sind. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem  Merkblatt
  • Mehrere Möglichkeiten für die Mitarbeitenden: In den meisten Fällen kann der bestehende Vertrag in Ihrem Unternehmen unverändert weitergeführt werden (betriebliche Weiterführung). Durchführungsweg, Produkt und Tarif bleiben dabei gleich.
    Weitere Möglichkeiten für die Mitarbeitenden sind die Übertragung des vorhandenen Deckungskapitals in einen neuen Vorsorgevertrag oder die private Weiterführung des Vertrags. 
  • Rechtsansprüche: Da bei der betrieblichen Altersversorgung das Unternehmen den Versicherer auswählt, haben Mitarbeitende keinen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Weiterführung des bestehenden Vertrags.
    Auf die Übertragung des Deckungskapitals in einen neuen Vorsorgevertrag (beim Versicherer des neuen Unternehmens) besteht hingegen ein gesetzlicher Rechtsanspruch.
  • Sollte Ihr Unternehmen keinen entsprechenden Gruppenvertrag haben, ist die Weiterführung auch als Einzelvertrag möglich. Gegebenenfalls entfallen dabei spezielle Gruppenvertragskonditionen.
  • Kann oder soll der Vertrag nicht weitergeführt werden, besteht auch die Möglichkeit einer Übertragung des Deckungskapitals in einen neuen Vorsorgevertrag.