Weiterführung eines bestehenden Vertrags

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

 

  • Die Mitarbeitenden haben mehrere Möglichkeiten:

    In den meisten Fällen kann der bestehende Vertrag in Ihrem Unternehmen unverändert weitergeführt werden (betriebliche Weiterführung). Durchführungsweg, Produkt und Tarif bleiben dabei gleich. In diesem Fall senden Sie als neuer Arbeitgeber das vollständig ausgefüllte Antragsformular zur Weiterführung bitte unter Angabe der aktuellen Vertragsnummer an  lebensversicherung@allianz.de.

    Weitere Möglichkeiten für die Mitarbeitenden sind die Übertragung des vorhandenen Deckungskapitals in einen neuen Vorsorgevertrag oder die private Weiterführung des Vertrags. 
     
  •  Bei Betrieblicher Weiterführung: Antragsformulare zum Download

    Sie als neuer Arbeitgeber senden das vollständig ausgefüllte Formular bitte an lebensversicherung@allianz.de

Formular MetallRente Direktversicherung und MetallRente Pensionskasse

Formular MetallRente Pensionsfonds

Formular Allianz Direktversicherung und Allianz Pensionskasse

Formular Allianz Pensionsfonds

 

  • Fristen:

    Die Übertragung des Deckungskapitals müssen Mitarbeitende innerhalb von 15 Monaten nach ihrem Ausscheiden bei ihrem alten Unternehmen beantragen. Diese Frist gilt für die meisten Versicherer, da diese dem sogenannten Übertragungsabkommen beigetreten sind. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Für eine optimale Weiterbearbeitung benötigen Sie die folgenden Informationen:

  • Aktueller Versicherer und Vertragsnummer
  • Datum des Ausscheidens aus dem vorherigen Unternehmen
  • Ursprünglicher Versicherungsbeginn

Gut zu wissen:

  • Rechtsansprüche: Da bei der betrieblichen Altersversorgung das Unternehmen den Versicherer auswählt, haben Mitarbeitende keinen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Weiterführung des bestehenden Vertrags.
    Auf die Übertragung des Deckungskapitals in einen neuen Vorsorgevertrag (beim Versicherer des neuen Unternehmens) besteht hingegen ein gesetzlicher Rechtsanspruch.

  • Ein Wechsel von einem Allianz Vertrag zu einem MetallRente Vertrag oder umgekehrt ist nicht möglich.
  • Sollte Ihr Unternehmen keinen entsprechenden Gruppenvertrag haben, ist die Weiterführung auch als Einzelvertrag möglich. Gegebenenfalls entfallen dabei spezielle Gruppenvertragskonditionen.
  • Kann oder soll der Vertrag nicht weitergeführt werden, besteht auch die Möglichkeit einer Übertragung des Deckungskapitals in einen neuen Vorsorgevertrag.