Auch in Zeiten der Inflation die Altersvorsorge im Blick behalten 

In den letzten Monaten haben die Inflationsraten ein Niveau erreicht, das in den vergangenen Jahren unvorstellbar war. Neben den stark gestiegenen Energiekosten sind es vor allem die dadurch ebenfalls höheren Lebensmittelpreise, die manchem Haushalt zu schaffen machen. Zahlreiche Menschen fragen sich, wie sie in Zukunft über die Runden kommen sollen. Trotz der Sorgen, die die nahe Zukunft betreffen, muss der Blick auch in die weitere Zukunft gerichtet bleiben.

Wer beispielsweise im Jahr 2015 seine Altersversorgung mit einer Entgeltumwandlung von 100 Euro monatlich begonnen hat, würde jetzt vermutlich mit einem Beitrag von 130 Euro beginnen. Denn nur mit einem erhöhten Beitrag kann die Wertigkeit der Altersvorsorge erhalten bleiben. 

Dazu bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

 

1. Die laufende Anpassung (Dynamisierung) des Beitrags

Da sich im Laufe der Zeit das Einkommen erhöht, wächst auch der Versorgungsbedarf stetig. Also liegt es nahe, die Steigerung der Beiträge möglichst von Beginn an fest zu vereinbaren. Möglich ist eine jährliche Erhöhung um bis zu 5% des Beitrags. Als Bezugsgröße für die Erhöhung des Beitrags empfehlen wir eine Orientierung an der Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rechengrößen in der Sozialversicherung, zu denen auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zählt, verändern sich entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung. In den letzten Jahren belief sich die jährliche Steigerung in einem Korridor von 1,5% bis 3,5%. Wer also einen Betrag von 100 Euro für die betriebliche Altersversorgung aufwendet, für den steigt der Beitrag um ca. 3 Euro.

Die Dynamisierung der Beiträge kann in der Regel auch noch später mit vereinbart werden. Bei der nachträglichen Dynamisierung muss eventuell die bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung angepasst werden.

 

2. Eine jährliche Zuzahlung in die bestehende Altersvorsorge

Nicht immer kann oder soll eine Dynamisierung erfolgen. Alternativ dazu kann je nach wirtschaftlicher Situation eine Zuzahlung in die bestehende Versorgung erfolgen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der sozialversicherungsrechtliche Rahmen für die Entgeltumwandlung nicht voll ausgeschöpft wird. Im Jahr 2022 können insgesamt 3.384 Euro sozialversicherungsfrei für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung aufgewendet werden. Wer also 100 Euro im Monat und damit 1.200 Euro pro Jahr für die betriebliche Altersversorgung umwandelt, kann im Wege der einmaligen Zuzahlung weitere 2.184 Euro aufwenden. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe dies geschieht, kann jährlich getroffen werden. Über den Betrag der jährlichen Zuzahlung ist ebenfalls eine Entgeltumwandlungsvereinbarung abzuschließen. 

 

3. Eine feste Erhöhung des Beitrags für die Zukunft

Wer keine automatische Erhöhung der Beiträge wünscht, kann den Beitrag für die Zukunft individuell erhöhen. Bis zur nächsten Entscheidung über eine Erhöhung bleibt der Beitrag dann unverändert. Die Ausgestaltung und Grenzen dieser Erhöhungsmöglichkeit hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt insbesondere darauf an, wann der Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung eingerichtet wurde. Nicht immer kann eine Erhöhung erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, kann jedoch ein zweiter Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung eingerichtet werden. 
 

  • Welche der dargestellten Möglichkeiten in Betracht kommt, hängt von den individuellen Umständen ab. Wir empfehlen die laufende Anpassung der Beiträge. Denn zum einen müssen Sie sich dann um nichts weiter kümmern, zum anderen ist die Erhöhung entsprechend der Lohnentwicklung weniger spürbar als eine feste Erhöhung des Beitrags in der Zukunft. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

Artikel vom 1.12.2022 | Mehr wissen! Newsletter 2022/3

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