Der Soli fällt weg – was nun?

Die meisten Beschäftigten werden ab dem neuen Jahr durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags ein höheres Einkommen zur Verfügung haben. Da es bedingt durch die Corona-Pandemie im kommenden Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erhöhung der gesetzlichen Rente geben wird, liegt der Gedanke nahe, die nun eingesparten Steuern für die eigene Vorsorge zu verwenden.

Wer profitiert vom Wegfall des Soli?

Die Höhe des zu zahlenden Soli hängt von der Höhe der festgesetzten Einkommensteuer ab. 

Nach der bisherigen Regelung müssen Ledige keinen Soli zahlen, wenn die festgesetzte Einkommensteuer den Betrag von 972 Euro jährlich nicht übersteigt. Diese Grenze wird ab dem kommenden Jahr auf 16.956 Euro für Ledige und 33.912 Euro für Verheiratete ohne Kinder angehoben. 

Wer mehr Steuern bezahlt, muss den Soli – gestaffelt nach Einkommen – auch weiterhin entrichten. 

Ganz weg fällt der Soli aller Voraussicht nach für

  • Ledige bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von ca. 73.000 Euro
  • Familien ab zum Beispiel zwei Kindern bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von ca. 151.000 Euro.

Detaillierte Informationen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen: 

Fra­gen und Ant­wor­ten zur weit­ge­hen­den Ab­schaf­fung des So­li­da­ri­täts­zu­schlags

Altersvorsorge statt Konsum – ist das attraktiv?

Doch was tun mit dem zusätzlichen Einkommen? Eine Möglichkeit ist, die eigene betriebliche Altersvorsorge weiter auszubauen. Wer „nur“ den eingesparten Soli für die betriebliche Altersversorgung zusätzlich aufwendet, wird trotzdem ein höheres Nettoentgelt erzielen. Denn in der Regel werden die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt. Wenn der Arbeitgeber dann noch auf die eingezahlten Beiträge einen Zuschuss leistet, liegt die Vorteilhaftigkeit auf der Hand.

Anstelle einer lediglich einmaligen Erhöhung sollte jedoch auch an andere Gestaltungsmöglichkeiten gedacht werden. Denn nicht immer ist eine entsprechende Erhöhung eines bestehenden Vorsorgevertrages möglich. Viele Unternehmen bieten zusätzlich die Möglichkeit an, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Eine sinnvolle Alternative ist auch die künftige Dynamisierung des Vorsorgebeitrages. Auf diese Art und Weise wächst die Vorsorge mit.

Die meisten Steuerzahler bekommen ab 2021 mehr Geld, das sie z. B. für ihre Vorsorge nutzen können, um auf Unerwartetes vorbereitet zu sein.

Informieren Sie sich, welche der oben genannten Möglichkeiten für Sie und Ihre Mitarbeiter in Betracht kommt.

Artikel vom 24.11.2020 | Mehr wissen! Newsletter 2020/4
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