Weitere Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 01.01.2021 möglich

Bereits im Dezember 2019 hat die Deutsche Aktuarvereinigung eine weitere Absenkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungen zum 01.01.2021 auf dann 0,5% empfohlen.
 

Welche Auswirkungen hat das auf neue Verträge?

Sollte der Höchstrechnungszins tatsächlich abgesenkt werden, können Lebensversicherungen ab dem 01.01.2021 ihren Kunden noch maximal 0,5% Verzinsung garantieren. Da MetallRente bereits seit Längerem keine Produkte mit Garantiezins mehr anbietet, hat dies auf Neuabschlüsse für die Ansparphase keine Auswirkungen.

 

Sind bereits abgeschlossene Verträge davon betroffen?

Wer in der Vergangenheit einen Vertrag mit einem Garantiezins abgeschlossen hat, bekommt diesen in der versprochenen Höhe auch weiterhin; die Höhe des möglichen Garantiezinses hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.


Weiterführende Informationen
 

  • Mehr Informationen zur möglichen Absenkung des Höchstrechnungszinses (inkl. eines Erklärvideos zum Höchstrechnungszins) finden Sie hier.
  • Die Pressemitteilung der Deutschen Aktuarvereinigung zur Absenkung des Höchstrechnungszinses finden Sie hier.

 

Artikel vom 19.02.2020 | Mehr wissen! Newsletter 2020/01

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