Gerade in den Rechts- und Personalabteilungen vieler Verbände und Unternehmen lassen sich Beschäftigte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien und schließen sich stattdessen einem berufsständischen Versorgungswerk an.
Warum ist es für diese Beschäftigten attraktiv, die erste Säule ihrer Altersversorgung über ein berufsständisches Versorgungswerk zu organisieren?
Heute sprechen wir mit Dr. Albrecht Eisenreich, Syndikusrechtsanwalt bei Allianz Pension Partners, über verschiedene Aspekte der Mitgliedschaft in einem solchen Versorgungswerk.