Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission beinhalten auch eine Regelung zur Altersteilzeit. In der Empfehlung 13 heißt es u. a.: „Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein.“
Altersteilzeit – quo vadis?
Die Alterssicherungskommission begründet ihre Empfehlung damit, dass die Abschaffung des Modells dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Wenn Anreize zur Frühverrentung wegfallen, bleiben ältere Beschäftigte länger im Arbeitsprozess. So lassen sich Beschäftigungspotenziale besser sichern. Der Kommission ist klar, dass die empfohlene Änderung der Altersteilzeit sowohl die Autonomie der Arbeitsvertragsparteien einschränkt als auch in die Regelungsbefugnis der Tarifpartner eingreift. Der Widerspruch der Gewerkschaften ließ nicht lange auf sich warten.
Die Diskussion um die Abschaffung des Blockmodells für die Altersteilzeit gibt Anlass zu folgenden Überlegungen:
- Die Einführung der Altersteilzeit erfolgte ursprünglich aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Deshalb wurden die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbeträge und zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge in einem bestimmten Rahmen erstattet.
- Das Blockmodell wird in der Praxis häufig genutzt, um im Rahmen von Personalanpassungen Stellen sozialverträglich abzubauen.
- Das Gleichverteilungsmodell, bei dem die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit gleichmäßig auf 50 % reduziert wird, soll weiterhin zulässig sein.
- Um Beschäftigten einen Ausstieg aus dem Erwerbsleben vor Beginn der gesetzlichen Rente zu ermöglichen, können Langzeitkonten eine Lösung sein.
- Mit den erworbenen Wertguthaben aus einem Langzeitkonto können Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeitsverpflichtung aus dem Gleichverteilungsmodell abdecken.
- Das Gleichverteilungsmodell wird damit faktisch zu einem Altersteilzeitmodell mit degressiver Arbeitszeit.
Fazit: Auch nach einer möglichen Abschaffung des Blockmodells für die Altersteilzeit ist ein Ausstieg der Beschäftigten aus dem Erwerbsleben vor Beginn der gesetzlichen Rente möglich. Dies bedarf jedoch einer langfristigen strategischen Planung. Ein Langzeitkonto kann dafür den erforderlichen Rahmen schaffen.
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