Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung

So sichern Sie die Arbeits­kraft Ihrer Mitarbeit­enden ab
Allianz Pension Partners: Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Frau fräst in einer Werkstatt.

Der Airbag für den Ernstfall: Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) schützt Beschäftigte vor den finanziellen Folgen gesundheit­licher Einschränkungen. Ein Viertelaller Beschäftigten wird im Laufe ihres Arbeits­lebens berufs­unfähig – ein erhebliches Risiko für die Betroffenen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden bei der Absicherung gegen dieses persönliche Risiko unterstützen. Sonder­konditionen machen die betriebliche Berufsunfähigkeits­versicherung für Beschäftigte erschwinglich. Dieser zusätzliche Schutz stärkt nicht nur das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden in Ihr Unternehmen, sondern verschafft Ihnen auch einen Wettbewerbs­vorteil.

Quelle: Aktuar Aktuell – Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. Ausgabe 55; September 2021

Die BU erleichtert Ihnen als Arbeit­geber die Absicherung Ihrer Mitarbeitenden und bietet Ihnen gleichzeitig wirtschaftliche und strategische Vorteile:

  • Sie stärken Ihre Marke und steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber im Wettbewerb.
  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist ein wichtiges Argument bei der Fachkräfte­gewinnung. Damit können Sie Ihre Mitarbeitenden langfristig motivieren und binden.
  • Einfache Prozesse und digitale Tools reduzieren den inner­betrieblichen Verwaltungs­aufwand und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

Mit der BU ergänzen Sie die betriebliche Alters­versorgung für Ihre Mitarbeitenden um eine Ab­sicherung der Arbeitskraft. Doch wann und wie greift die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Infografik mit vier Icons als Ablaufdiagramm zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Schritt 1: Berufliche Tätigkeit mit Einkommen aus Arbeitskraft. Schritt 2: Berufsunfähigkeit liegt vor, seit 6 Monaten ununterbrochen oder voraussichtlich mindestens zu 50 %. Schritt 3: Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein mit monatlicher Rente und Beitragsbefreiung. Schritt 4: Finanzieller Rückhalt, solange die Berufsunfähigkeit besteht, maximal bis zur vereinbarten Dauer.

 

  1. Ihre Mitarbeitenden gehen in Ihrem Unternehmen ihrer beruflichen Tätigkeit nach und erwirtschaften mit ihrer Arbeitskraft ein Einkommen.
  2. Dann tritt eine Berufsunfähigkeit ein, die mindestens sechs Monate ununterbrochen anhält oder voraussichtlich mindestens 50  Prozent beträgt.
  3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein und zahlt den Betroffenen eine monatliche Rente. Zudem entfällt für sie ab diesem Zeitpunkt die Beitragspflicht.
  4. Dieser finanzielle Rückhalt besteht für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal jedoch bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums.

Die Berufs­unfähig­keits­versicherung lässt sich individuell an die Anforder­ungen Ihres Unter­nehmens und spezielle Ziel­gruppen anpassen. Dies zeichnet unsere betrieblichen Vorsorge­lösungen für Berufs­unfähigkeit aus.

TIPP: Gestalten Sie die Berufs­unfähigkeits­versicherung durch einen zusätzlichen Arbeit­geber­zuschuss für Ihre Mitarbeit­enden noch attraktiver!

Was können wir für Sie tun?

Informieren Sie sich über geeignete betriebliche Vorsorge­lösungen für Ihr Unternehmen oder lassen Sie aktuelle Lösungen prüfen. Wir beraten Sie individuell und persönlich, wie wir Sie bei der Gestaltung der Zukunft Ihres Unternehmens unterstützen können.

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