
Starke Leistungen für ein starkes Team

Die betriebliche Altersvorsorge
So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
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Eigener Aufwand
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Staatliche Förderung
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Zuschuss vom Arbeitgeber
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Monatlicher Sparbeitrag
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Rentenleistung
So können Sie teilnehmen:
Los geht’s, wenn Sie den ersten Schritt machen! Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat nach betrieblicher Altersvorsorge mit MetallRente. Besprechen Sie in einem Beratungstermin, welche Förderung für Sie die passende ist.
Wissenswertes zur betrieblichen Altersvorsorge
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So funktioniert betriebliche AltersvorsorgeFür eine sorgenfreie Rentenzeit – betriebliche Altersvorsoge mit MetallRente lohnt sich!
Sehen Sie hier das Beispiel von Max: -
Berufsunfähig – aber für die betriebliche Altersvorsorge weiter sparen.
Berufsunfähig, aber für die betriebliche Altersvorsorge weiter sparen. Das geht!
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können – was passiert dann mit dem Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge, für den Sie noch viele Jahre Beiträge zahlen sollten?
Mit dem reduzierten Einkommen kann häufig der Beitrag für die Altersvorsorge nicht mehr voll bezahlt werden. Die spätere Altersrente fällt dann teilweise deutlich geringer aus.
Was der Baustein „Beitragsbefreiung“ von MetallRente ist und wie er als Ihr "Renten-Retter" wirkt, erfahren Sie im Video.
- Mit einem zusätzlichen Baustein, dem "Renten-Retter", sind Ihre Beiträge zur Altersvorsorge abgesichert.
- Die MetallRente übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit dann automatisch die Zahlung Ihrer Beiträge.
- Dadurch bleibt Ihre Altersversorgung aus dem bestehenden Vertrag in voller Höhe erhalten.
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Rein ins Berufsleben...
Rein ins Berufsleben...
... mit der richtigen Versicherung am Start!
Altersvorsorge, Rentenversicherung, Riester-Förderung – klingt alles erst mal kompliziert? MetallRente hilft Ihnen dabei, sofort durchzublicken und den richtigen Weg zu gehen.
Der Einstieg ins Berufsleben ist ein aufregender Schritt: endlich eigenes Geld verdienen, Teil eines Teams sein, jeden Tag Neues lernen. Aber warum jetzt schon ans Sparen denken, an die Rente oder ans Krankwerden? Weil sich früh anfangen lohnt und man sich auf die Zukunft am meisten freuen kann, wenn sie sicher an den Start geht!
Alle wichtigen Infos dazu haben wir im Film zusammengefasst.
Kontaktieren Sie uns
Berufsunfähigkeit
Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist wichtig

Eine Berufsunfähigkeit würde Ihr ganzes Leben schlagartig verändern. Denn ohne monatliches Einkommen könnten Sie den Lebensstandard für sich und Ihre Familie langfristig nicht mehr aufrechterhalten.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihren Lebensstandard!

Sind Sie abgesichert?
Jede:r vierte Beschäftigte in Deutschland wird statistisch betrachtet berufsunfähig. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Selten führen Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats, beispielsweise aufgrund eines Burnouts oder Rückenleidens, mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit. Auch wer in einem vermeintlich „harmlosen“ Bürojob arbeitet, kann also berufsunfähig werden.
Falls Sie mal nicht mehr arbeiten können, reicht die staatliche Absicherung für einen längeren Zeitraum nicht aus. Die Lücke können Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung schließen.
So können Sie teilnehmen:
Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat nach den Absicherungsmöglichkeiten bei Berufsunfähigkeit. Besprechen Sie in einer persönlichen Beratung, welche Möglichkeit für Sie die passende ist.
Wissenswertes zu Berufsunfähigkeit
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Ihre Gesundheit ist wertvoll!
Jede:r vierte Arbeitnehmer:in muss aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf aufgeben, Tendenz steigend. Die Sozialsysteme reichen dann jedoch nicht aus: Wer nach Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann und damit auch kein Geld mehr verdient, bekommt vom Staat nur noch einen Bruchteil (höchstens ca. 30%) seines Gehalts.
Vor dieser finanziellen Lücke sollten Sie sich schützen!
Viele Menschen unterschätzen den Wert ihrer Arbeitskraft!
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Besonders geeignet für:
Personen, die ihre konkrete Tätigkeit und das Einkommen, das sie damit erzielen, absichern möchten. Die Leistung erfolgt, wenn die Tätigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.Leistung:
Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie
- aus gesundheitlichen Gründen
- für mehr als 6 Monate ununterbrochen
- zu mindestens 50 Prozent
- außerstande sind, Ihren Beruf so auszuüben, wie er es ohne gesundheitliche Einschränkung erfordert.
Die Rente erhalten Sie auch, wenn Sie pflegebedürftig sind.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Ich will eine Betriebsrente. Wie schließe ich sie ab?
1. Informieren Sie sich über das Angebot Ihres Arbeitgebers
2. Buchen Sie hier einen Beratungstermin
3. Ihre Beraterin oder Ihr Berater unterstützt Sie bei offenen Fragen, der Angebotserstellung und nimmt Ihnen, in Abstimmung mit Ihrer Personalabteilung, den Antragsprozess ab.
4. Fertig! Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, läuft alles von alleine. Die Beiträge werden über Ihren Arbeitgeber im Rahmen der Gehaltsabrechnung bezahlt und Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen zur Ablage.
Für wen lohnt sich die Betriebsrente?
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Einbringen von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge.
Die Beiträge in eine bAV gehen vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Höhe der Ersparnis kann der Beitrag in die Altersversorgung doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde.
Besonders lohnenswert ist eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sich Ihr Unternehmen an den eingezahlten Beiträgen beteiligt. Neben freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen gilt: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze verpflichtet. Tarifverträge können hier abweichende Regelungen vorsehen.
Durch die staatliche Förderung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge daher in der Regel für jeden Arbeitnehmer.
Ist es besser, sich betrieblich oder privat gegen Berufsunfähigkeit abzusichern?
Hier gibt es keine pauschale Antwort. Je nach Ausbildung, Alter, ausgeübter Tätigkeit und Gesundheitszustand könnte für Sie eine betriebliche oder private Berufsunfähigkeitsversicherung besser geeignet sein.
Für eine Absicherung im betrieblichen Umfeld spricht die Aufnahme mit wenigen und stark vereinfachten Gesundheitsfragen, vergünstigte Beiträge und Konditionen sowie ggf. die Beteiligung des Arbeitgebers.
Kann ich mir meinen Anbieter für die Betriebsrente selbst aussuchen?
Ich habe noch eine Betriebsrente von meinem alten Arbeitgeber. Was kann ich damit tun? Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber irgendwann einmal wechsle?
Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die beim alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche aus einer Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Diese sogenannte Portabilität wird durch § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.
Da in der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber den Versicherer auswählt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Weiterführung des bestehenden Vertrages. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Übertragung des vorhandenen Kapitals auf die neue Arbeitgeberversorgung.
Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.
Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedliche Lösungsformen und auch unterschiedliche Fristen, die eingehalten werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, sobald Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
Bis zu welchem Eintrittsalter lohnt sich eine Gehaltsumwandlung?
Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.
Wenn ich durch die Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge spare, zahle ich doch auch weniger in die Sozialversicherung ein, oder? Welche Auswirkungen hat das?
Ja, durch eine Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt, aus dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Sozialversicherung ein.
Insbesondere bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und dem Krankengeld der Krankenversicherung ist die Leistung abhängig vom Beitrag bzw. vom Einkommen. Deshalb bekommen Sie eventuell auch eine geringere Leistung. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro und der Mehrwert durch die betriebliche Altersvorsorge überwiegt hier.
Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gibt es keine Reduzierungen von Sozialleistungen.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 73.800 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2025), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.
Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu welchen Grenzen sind die Beiträge zur Betriebsrente steuer-/sozialabgabenfrei?
Der staatlich geförderte Maximalbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Er orientiert sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (BBG DRV). Die BBG beträgt 96.600 Euro im Jahr 2025.
- Beiträge sind bis 4 % der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 3.864 Euro (in 2025) oder monatlich 322 Euro (in 2025).
- Darüber hinaus sind Beiträge bis 8 % der BBG steuerfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 7.728 Euro (in 2025) oder monatlich 644 Euro (in 2025).
Kann ich in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) so viel einzahlen, wie ich möchte?
In der Direktversicherung ist sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung auf 7.728 Euro im Jahr begrenzt (2025). Dies entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung und gilt einheitlich für Angestellte aus allen Bundesländern.
Kann ich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) attraktive Renditen erwarten?
Ja, denn außer von der Wertentwicklung profitieren Sie von der staatlichen Förderung. Auch die Wertentwicklung Ihrer Betriebsrente ist attraktiv. In einem angespannten Umfeld können innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge auch weiterhin attraktive Erträge erzielt werden. Durch die Umwandlung aus dem Brutto können Sie Ihr Potenzial auf die Zinsen nochmal deutlich erhöhen.
So erhalten bspw. unsere Kunden mit den sicherheitsorientierten Vorsorgekonzepten auf ihre Sparanteile eine Verzinsung, die deutlich höher ist, als sie sich mit anderen sicherheitsorientierten Anlagen erzielen lässt.
Mit einer Mischung aus Rendite und Sicherheit sind unsere betrieblichen Altersvorsorgelösungen genau an die derzeitige Zinslandschaft angepasst. Und nicht zuletzt dient eine Lebensversicherung neben Ihrer Altersvorsorge auch dazu, Ihre Angehörigen abzusichern. Auch in Zukunft werden wir alles dafür tun, Erträge zu erzielen, die über dem Marktniveau liegen, denn unsere Kapitalanlage-Experten sind weltweit für Sie vor Ort, um ein breit diversifiziertes und nachhaltiges Anlageportfolio zusammenzustellen. Siehe auch "Für wen lohnt sich die Betriebsrente”
Kann ich die vereinfachte Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen?
Alle Mitarbeitenden, die nicht älter als 55 sind, können die vereinfachte Gesundheitserklärung bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen:
Für eine garantierte Rente von bis zu 1.750 Euro ist lediglich eine so genannte Dienstobliegenheitserklärung erforderlich.
Kann ich auch eine höhere Absicherung vereinbaren?
Ja. Dafür ist eine erweiterte Gesundheitsprüfung erforderlich.
Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit (entgeltlose Dienstzeiten)?
Wenn Sie Ihre Leistungen in voller Höhe erhalten wollen, sollten Sie die Beiträge während einer Elternzeit oder längeren Krankheit in gleicher Höhe privat weiterzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringert sich Ihre spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder längeren Krankheit können Sie den Vertrag entweder zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortführen.
Hat Ihr Arbeitsverhältnis mindestens durchgehend ein volles Kalenderjahr geruht und es wurde kein steuerpflichtiger Arbeitslohn in Deutschland bezogen, haben Sie mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Möglichkeit der Nachzahlung.
Bei Arbeitsunfähigkeit kann nach dem Wegfall der Entgeltfortzahlung die Beitragszahlung befristet bis zu 6 Monaten ausgesetzt werden. Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ändert sich hierdurch nicht. Nach Ablauf des befristeten Aussetzens der Beitragszahlung wird die Versicherung beitragspflichtig fortgesetzt. Die ausgesetzten Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden. Sind Sie nach den 6 Monaten jedoch immer noch nicht in der Lage wieder in Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu arbeiten, sollten Sie dies melden und damit einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen.
Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.
Ist meine Betriebsrente auch sicher für den unwahrscheinlichen Fall, dass mein Arbeitgeber „pleitegeht“?
Die erworbenen unverfallbaren Ansprüche aus Ihrer Betriebsrente bei der Direktversicherung und der Pensionskasse sind bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt und bleiben Ihnen bis zum Renteneintritt erhalten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber.
Beim Pensionsfonds, der Unterstützungskasse und bei der Pensionszusage greifen die Regelungen des Pensionssicherungsvereins für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften.
Weitere Informationen finden Sie in der Antwort auf die Frage: „Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?“
Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich sterbe?
Falls Sie sterben sollten, wird Ihre Betriebsrente in der Regel an eine der nachfolgend aufgeführten Personen ausgezahlt. Diese Personen haben einen widerruflichen Anspruch auf die Leistungen im Todesfall.
- Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter.
- Der namentlich benannte Lebensgefährte (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Gibt es keine(n) der oben genannten Berechtigten, wird bis zu 8.000 Euro Sterbegeld ausgezahlt. Das Sterbegeld erhält derjenige, den der Arbeitgeber mit Ihrem Einverständnis genannt hat. Ansonsten geht das Sterbegeld an Ihre Erben.
Außerdem können Sie zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann das Bezugsrecht jederzeit geändert werden. Grundsätzlich empfiehlt sich insbesondere bei Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern und bei wichtigen Ereignissen eine Überprüfung.
Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?
Wird eine Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?
Mit welchen Abgaben und Besonderheiten muss ich rechnen, wenn ich in Rente gehe?
Die Leistungen aus der Betriebsrente werden erst bei Renteneintritt versteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, wobei für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein Freibetrag (in 2025: 187,25 Euro) berücksichtigt wird. Privatversicherte sind beitragsfrei.
Die Leistungen aus einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung werden erst bei Renteneintritt versteuert – und sind beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Dabei gilt für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein Freibetrag (in 2025: 187,25 Euro). Privatversicherte sind beitragsfrei.