Für Ihre Zukunftssicherung 

Später gut leben:
Ihre betriebliche Zukunftsvorsorge 

Wir für Sie – unser Angebot

Mit diesen Angeboten von OTIS können Sie sich absichern und dabei viele Vorteile nutzen.

Sie stehen für uns an erster Stelle, daher stellen wir für Ihre Zukunftssicherung besondere Lösungen mit exklusiven Konditionen bereit.

Optimal beraten werden Sie durch das Expertenteam unseres kompetenten Partners, der Allianz Pension Partners GmbH.

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Ihr zusätzliches Renten­polster mit Unter­stützung vom Staat und Ihrem Arbeit­geber
Heute fehlt uns oft die Zeit für die Dinge, die wir gerne unter­nehmen würden: reisen, Freunde treffen, essen gehen. In der Rente haben wir nun endlich mehr Zeit … aber was ist, wenn dann das Geld dafür fehlt? Fakt ist: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den Lebens­standard im Alter zu erhalten! Besonders geeignet für den Auf­bau einer Zusat­zrente ist die betriebliche Alters­vorsorge (bAV).
Das Beste daran: Sie müssen nicht alleine sparen – Ihr Arbeit­geber und der Staat helfen mit: Ihren eigenen Spar­betrag können Sie mithilfe der staatlichen Förderung fast ver­doppeln. Da Ihr Arbeit­geber sogar noch was drauf zahlt, kann noch mehr gespart werden. Außerdem kommen Sie in den Genuss von Groß­kunden­konditionen, die Ihr Arbeit­geber für Sie ver­handelt hat.
Lassen Sie sich Ihren Zu­schuss nicht entgehen: Bei OTIS erhalten Sie monatlich 26,59 Euro avwL (alters­vorsorge­wirksame Leistungen). Den Zuschuss können Sie entweder für die betriebliche Altersvorsorge oder die Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit verwenden.
Bei Klick auf die Tabs unterhalb der Infografik erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Schritten.
Eigener Aufwand + staatliche Förderung + Zuschuss vom Arbeitgeber. Diese Zusammensetzung ergibt den monatlichen Sparbeitrag. Abhängig von der Laufzeit ergibt sich daraus die Höhe der späteren Rentenleistung.
Eigener Aufwand
Ein­bringung des Brutto­gehalts
Staatliche Förderung
Die Ein­bringung erfolgt steuer- und sozial­versicherungs­frei.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Monatlich 26,59 Euro avwL (alters­vorsorge­wirksame Leistungen).
Monatlicher Sparbeitrag
Der monatliche Sparbeitrag für Ihre Betriebs­rente.
Rentenleistung
Aus­zahlung als monatliche Rente oder Kapital möglich. Erst jetzt sind Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge fällig.

So können Sie teilnehmen:

Los geht’s, wenn Sie den ersten Schritt machen! Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat nach betrieblicher Altersvorsorge mit MetallRente. Besprechen Sie in einem Beratungstermin, welche Förderung für Sie die passende ist.

  • So funktioniert be­triebliche Alters­vorsorge
    Für eine sorgen­freie Renten­zeit – be­triebliche Alters­vorsoge mit MetallRente lohnt sich! 
    Sehen Sie hier das Beispiel von Max:
  • Berufs­unfähig, aber für die betriebliche Altersvorsorge weiter sparen. Das geht!

    Wenn Sie nicht mehr arbeiten können – was passiert dann mit dem Vertrag für die betriebliche Alters­vorsorge, für den Sie noch viele Jahre Bei­träge zahlen sollten?

    Mit dem reduzierten Ein­kommen kann häufig der Bei­trag für die Alters­vorsorge nicht mehr voll be­zahlt werden. Die spätere Alters­rente fällt dann teil­weise deutlich geringer aus.

    Was der Bau­stein „Beitrags­befreiung“ von MetallRente ist und wie er als Ihr "Renten-Retter" wirkt, erfahren Sie im Video.

    • Mit einem zusätzlichen Bau­stein, dem "Renten-Retter", sind Ihre Beiträge zur Alters­vorsorge ab­gesichert.
    • Die MetallRente über­nimmt im Fall der Berufs­unfähigkeit dann automatisch die Zahlung Ihrer Bei­träge.
    • Dadurch bleibt Ihre Alters­versorgung aus dem be­stehenden Vertrag in voller Höhe er­halten.
  • Rein ins Berufs­leben...

    ... mit der richtigen Versicherung am Start! 

    Alters­vorsorge, Renten­versicherung, Riester-Förderung – klingt alles erst mal kompliziert? MetallRente hilft Ihnen dabei, sofort durch­zublicken und den richtigen Weg zu gehen.

    Der Ein­stieg ins Berufs­leben ist ein auf­regender Schritt: endlich eigenes Geld verdienen, Teil eines Teams sein, jeden Tag Neues lernen. Aber warum jetzt schon ans Sparen denken, an die Rente oder ans Krank­werden? Weil sich früh an­fangen lohnt und man sich auf die Zukunft am meisten freuen kann, wenn sie sicher an den Start geht!

    Alle wichtigen Infos dazu haben wir im Film zusammen­gefasst.

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Falls Sie mal nicht mehr arbeiten können
Gesund­heit ist unser wichtigstes Gut. Die Arbeits­kraft ist für viele Menschen die Grund­lage für ihr Einkommen. Neben der betrieblichen Alters­vorsorge ist deshalb die Ab­sicherung des Ein­kommens bei gesund­heitlichen Ein­schränkungen im Erwerbs­leben für viele Menschen ein sehr wichtiges Thema.

Eine Berufs­unfähigkeit würde Ihr ganzes Leben schlag­artig ver­ändern. Denn ohne monatliches Ein­kommen könnten Sie den Lebens­standard für sich und Ihre Familie lang­fristig nicht mehr aufrecht­erhalten.

Mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sichern Sie Ihr Ein­kommen, Ihr Ver­mögen und Ihren Lebens­standard!

Infografik: Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit in Prozent. Davon entfallen auf Nervenkrankheiten 35%, Skelett 20%, Krebs 17%, Unfall 8%, Herz 7%, Sonstige 13%.
Infografik: Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit in Prozent. Davon entfallen auf Nervenkrankheiten 35%, Skelett 20%, Krebs 17%, Unfall 8%, Herz 7%, Sonstige 13%.

Jede:r vierte Be­schäftigte in Deutsch­land wird statistisch betrachtet berufs­unfähig. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Selten führen Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats, beispielsweise aufgrund eines Burnouts oder Rückenleidens, mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit. Auch wer in einem vermeintlich „harmlosen“ Bürojob arbeitet, kann also berufsunfähig werden.

Falls Sie mal nicht mehr arbeiten können, reicht die staatliche Ab­sicherung für einen längeren Zeitraum nicht aus. Die Lücke können Sie mit der Berufs­unfähig­keits­versicherung schließen.

Quelle: MORGEN & MORGEN, Stand 04/2023, Angaben gerundet Quelle: Aktuar Aktuell - Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.; Ausgabe 55; September 2021
Ihre Vorteile
Private oder betriebliche Absicherung – was ist besser? Hier gibt es keine pauschale Antwort. Die beste Versicherung ist jedoch die, die man hat, wenn es darauf ankommt. Und hier bietet eine Absicherung im betrieblichen Umfeld oft Vorteile. Oft kann dabei ein vereinfachtes Aufnahme­verfahren genutzt werden. Zudem gibt es meistens vergünstigte Beiträge und der Arbeitgeber kann sich an der Finanzierung beteiligen. Darüber hinaus bieten einige Modelle den Vorteil, dass sich der Beitrag für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zusätzlich reduziert, wenn auch die betriebliche Alters­vorsorge genutzt wird. 
Lassen Sie sich Ihren Zu­schuss nicht entgehen: Bei OTIS erhalten Sie monatlich 26,59 Euro avwL (altersvorsorgewirksame Leistungen). Den Zuschuss können Sie entweder für die betriebliche Altersvorsorge oder die Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit verwenden.

So können Sie teil­nehmen: 

Fragen Sie Ihre Personal­abteilung oder Ihren Betriebs­rat nach den Absicherungs­möglich­keiten bei Berufs­unfähigkeit. Be­sprechen Sie in einer persönlichen Beratung, welche Möglich­keit für Sie die passende ist.

  • Ihre Gesund­heit ist wert­voll!

    Jede:r vierte Arbeit­nehmer:in muss aus gesund­heitlichen Gründen seinen Beruf auf­geben, Tendenz steigend. Die Sozial­systeme reichen dann jedoch nicht aus: Wer nach Krank­heit oder Un­fall nicht mehr arbeiten kann und damit auch kein Geld mehr ver­dient, bekommt vom Staat nur noch einen Bruch­teil (höchstens ca. 30%) seines Gehalts. 

    Vor dieser finanziellen Lücke sollten Sie sich schützen!

    Viele Menschen unter­schätzen den Wert ihrer Arbeits­kraft!

    Quelle: Aktuar Aktuell - Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.; Ausgabe 55; September 2021​
  • Besonders geeignet für:
    Personen, die ihre konkrete Tätigkeit und das Ein­kommen, das sie damit erzielen, ab­sichern möchten. Die Leistung erfolgt, wenn die Tätigkeit auf­grund Krank­heit, Unfall oder Kräfte­verfall nicht mehr oder nur noch ein­geschränkt aus­geübt werden kann.

    Leistung:

    Im Falle einer Berufs­unfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie

     

    • aus gesund­heitlichen Gründen
    • für mehr als 6 Monate ununter­brochen
    • zu mindestens 50 Prozent
    • außer­stande sind, Ihren Beruf so aus­zuüben, wie er es ohne gesund­heitliche Ein­schränkung erfordert.

    Die Rente erhalten Sie auch, wenn Sie pflege­bedürftig sind. 

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Informieren Sie sich

Das Expertenteam von Allianz Pension Partners steht Ihnen zur Beratung für Ihre Zukunftsvorsorge zur Verfügung. 

Wählen Sie im Kalender Ihren Wunsch­termin für eine Online-Be­ratung oder eine Be­ratung vor Ort im Unter­nehmen.

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Unser Beratungsteam ist für Sie da. Gerne können Sie einen Termin für eine Beratung vereinbaren, uns telefonisch kontaktieren oder Ihr konkretes Anliegen digital einreichen.
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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema betriebliche Vorsorge. Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihr Beratungsteam

Ich will eine Betriebsrente. Wie schließe ich sie ab?

1.    Informieren Sie sich über das Angebot Ihres Arbeitgebers

2.    Buchen Sie  hier einen Beratungstermin

3.    Ihre Beraterin oder Ihr Berater unterstützt Sie bei offenen Fragen, der Angebotserstellung und nimmt Ihnen, in Abstimmung mit Ihrer Personalabteilung, den Antragsprozess ab.

4.    Fertig! Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, läuft alles von alleine. Die Beiträge werden über Ihren Arbeitgeber im Rahmen der Gehaltsabrechnung bezahlt und Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen zur Ablage.

Für wen lohnt sich die Betriebsrente?

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Einbringen von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge.

Die Beiträge in eine bAV gehen vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Höhe der Ersparnis kann der Beitrag in die Altersversorgung doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde.

Besonders lohnenswert ist eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sich Ihr Unternehmen an den eingezahlten Beiträgen beteiligt. Neben freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen gilt: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze verpflichtet. Tarifverträge können hier abweichende Regelungen vorsehen.

Durch die staatliche Förderung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge daher in der Regel für jeden Arbeitnehmer.

Ist es besser, sich betrieblich oder privat gegen Berufsunfähigkeit abzusichern?

Hier gibt es keine pauschale Antwort. Je nach Ausbildung, Alter, ausgeübter Tätigkeit und Gesundheitszustand könnte für Sie eine betriebliche oder private Berufsunfähigkeitsversicherung besser geeignet sein.

Für eine Absicherung im betrieblichen Umfeld spricht die Aufnahme mit wenigen und stark vereinfachten Gesundheitsfragen, vergünstigte Beiträge und Konditionen sowie ggf. die Beteiligung des Arbeitgebers.

Kann ich mir meinen Anbieter für die Betriebsrente selbst aussuchen?

Der Arbeitgeber wählt in der Regel den Durchführungsweg bzw. die Anlageform für den Mitarbeitenden aus. Hierfür richtet er eine Versorgung zu günstigen Gruppenvertragskonditionen ein.

Ich habe noch eine Betriebsrente von meinem alten Arbeitgeber. Was kann ich damit tun? Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber irgendwann einmal wechsle?

Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die beim alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche aus einer Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Diese sogenannte Portabilität wird durch § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.

Da in der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber den Versicherer auswählt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Weiterführung des bestehenden Vertrages. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Übertragung des vorhandenen Kapitals auf die neue Arbeitgeberversorgung.

Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.

Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedliche Lösungsformen und auch unterschiedliche Fristen, die eingehalten werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb einen  individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, sobald Sie den Arbeitgeber gewechselt haben. 

Bis zu welchem Eintrittsalter lohnt sich eine Gehaltsumwandlung?

Um die beachtlichen staatlichen Förderungen auszunutzen, lohnt sich auch für ältere Mitarbeitende der Einstieg. Die sicherheitsorientierten Vorsorgekonzepte sind für alle Altersgruppen geeignet. 
Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.

Wenn ich durch die Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge spare, zahle ich doch auch weniger in die Sozialversicherung ein, oder? Welche Auswirkungen hat das?

Ja, durch eine Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt, aus dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Sozialversicherung ein.

Insbesondere bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und dem Krankengeld der Krankenversicherung ist die Leistung abhängig vom Beitrag bzw. vom Einkommen. Deshalb bekommen Sie eventuell auch eine geringere Leistung. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro und der Mehrwert durch die betriebliche Altersvorsorge überwiegt hier.

Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gibt es keine Reduzierungen von Sozialleistungen.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 73.800 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2025), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.

Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu welchen Grenzen sind die Beiträge zur Betriebsrente steuer-/sozialabgabenfrei?

Der staatlich geförderte Maximalbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Er orientiert sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (BBG DRV). Die BBG beträgt 96.600 Euro im Jahr 2025.

  • Beiträge sind bis 4 % der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 3.864 Euro (in 2025) oder monatlich 322 Euro (in 2025).
  • Darüber hinaus sind Beiträge bis 8 % der BBG steuerfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 7.728 Euro (in 2025) oder monatlich 644 Euro (in 2025).

Kann ich in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) so viel einzahlen, wie ich möchte?

Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung – 3.864 Euro in 2025 – begrenzt. Die mögliche geförderte Beitragshöhe hängt von der Art der betrieblichen Altersversorgung ab.

In der Direktversicherung ist sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung auf 7.728 Euro im Jahr begrenzt (2025). Dies entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung und gilt einheitlich für Angestellte aus allen Bundesländern. 

Kann ich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) attraktive Renditen erwarten?

Ja, denn außer von der Wertentwicklung profitieren Sie von der staatlichen Förderung. Auch die Wertentwicklung Ihrer Betriebsrente ist attraktiv. In einem angespannten Umfeld können innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge auch weiterhin attraktive Erträge erzielt werden. Durch die Umwandlung aus dem Brutto können Sie Ihr Potenzial auf die Zinsen nochmal deutlich erhöhen.

So erhalten bspw. unsere Kunden mit den sicherheitsorientierten Vorsorgekonzepten auf ihre Sparanteile eine Verzinsung, die deutlich höher ist, als sie sich mit anderen sicherheitsorientierten Anlagen erzielen lässt.

Mit einer Mischung aus Rendite und Sicherheit sind unsere betrieblichen Altersvorsorgelösungen genau an die derzeitige Zinslandschaft angepasst. Und nicht zuletzt dient eine Lebensversicherung neben Ihrer Altersvorsorge auch dazu, Ihre Angehörigen abzusichern. Auch in Zukunft werden wir alles dafür tun, Erträge zu erzielen, die über dem Marktniveau liegen, denn unsere Kapitalanlage-Experten sind weltweit für Sie vor Ort, um ein breit diversifiziertes und nachhaltiges Anlageportfolio zusammenzustellen. Siehe auch "Für wen lohnt sich die Betriebsrente”

Kann ich die vereinfachte Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen?

Alle Mitarbeitenden, die nicht älter als 55 sind, können die vereinfachte Gesundheitserklärung bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen:

Für eine garantierte Rente von bis zu 1.750 Euro ist lediglich eine so genannte Dienstobliegenheitserklärung erforderlich.​

 

Kann ich auch eine höhere Absicherung vereinbaren?​

Ja. Dafür ist eine erweiterte Gesundheitsprüfung erforderlich.

Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit (entgeltlose Dienstzeiten)?

Wenn Sie Ihre Leistungen in voller Höhe erhalten wollen, sollten Sie die Beiträge während einer Elternzeit oder längeren Krankheit in gleicher Höhe privat weiterzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringert sich Ihre spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder längeren Krankheit können Sie den Vertrag entweder zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortführen.

Hat Ihr Arbeitsverhältnis mindestens durchgehend ein volles Kalenderjahr geruht und es wurde kein steuerpflichtiger Arbeitslohn in Deutschland bezogen, haben Sie mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Möglichkeit der Nachzahlung. 

Bei Arbeitsunfähigkeit kann nach dem Wegfall der Entgeltfortzahlung die Beitragszahlung befristet bis zu 6 Monaten ausgesetzt werden. Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ändert sich hierdurch nicht. Nach Ablauf des befristeten Aussetzens der Beitragszahlung wird die Versicherung beitragspflichtig fortgesetzt. Die ausgesetzten Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden. Sind Sie nach den 6 Monaten jedoch immer noch nicht in der Lage wieder in Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu arbeiten, sollten Sie dies melden und damit einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen.

Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.

Ist meine Betriebsrente auch sicher für den unwahrscheinlichen Fall, dass mein Arbeitgeber „pleitegeht“?

Die erworbenen unverfallbaren Ansprüche aus Ihrer Betriebsrente bei der Direktversicherung und der Pensionskasse sind bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt und bleiben Ihnen bis zum Renteneintritt erhalten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber.

Beim Pensionsfonds, der Unterstützungskasse und bei der Pensionszusage greifen die Regelungen des Pensionssicherungsvereins für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften.

Weitere Informationen finden Sie in der Antwort auf die Frage: „Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?“

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich sterbe?

Falls Sie sterben sollten, wird Ihre Betriebsrente in der Regel an eine der nachfolgend aufgeführten Personen ausgezahlt. Diese Personen haben einen widerruflichen Anspruch auf die Leistungen im Todesfall.

  • Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter.
  • Der namentlich benannte Lebensgefährte (eheähnliche Lebensgemeinschaft).

Gibt es keine(n) der oben genannten Berechtigten, wird bis zu 8.000 Euro Sterbegeld ausgezahlt. Das Sterbegeld erhält derjenige, den der Arbeitgeber mit Ihrem Einverständnis genannt hat. Ansonsten geht das Sterbegeld an Ihre Erben.

Außerdem können Sie zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann.​

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann das Bezugsrecht jederzeit geändert werden. Grundsätzlich empfiehlt sich insbesondere bei Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern und bei wichtigen Ereignissen eine Überprüfung. ​

 

Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?

Anders als bei einer privaten Lebensversicherung können Sie über Ihre Betriebsrente vorab nicht frei verfügen. Versicherungsnehmer ist Ihr Arbeitgeber. Die Versicherungsleistung soll Ihren Ruhestand absichern und steht deshalb erst dann zur Verfügung – dadurch ist Ihr Vorsorgevertrag bürgergeldsicher.

Wird eine Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Bisher wurden Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet. Jetzt wurde zum 01.01.2018 ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt, so dass sich eine Zusatzrente nun für jeden lohnt, auch für Geringverdiener. Beziehen Rentner gesetzliche Leistungen aus der Grundsicherung, können sie zum Beispiel aus einer Betriebsrente bis zu 251 Euro monatlich erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Mit welchen Abgaben und Besonderheiten muss ich rechnen, wenn ich in Rente gehe?

Die Leistungen aus der Betriebsrente werden erst bei Renteneintritt versteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, wobei für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein Freibetrag (in 2025: 187,25 Euro) berücksichtigt wird. Privatversicherte sind beitragsfrei.

Die Leistungen aus einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung werden erst bei Renteneintritt versteuert – und sind beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Dabei gilt für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein Freibetrag (in 2025: 187,25 Euro). Privatversicherte sind beitragsfrei.

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