Später gut leben:
Ihre betriebliche Altersvorsorge 

Zwei starke Partner für Ihre Zukunftssicherung

Ihr zusätzliches Rentenpolster mit Unterstützung vom Staat und Ihrem Arbeitgeber

Nutzen Sie den Zuschuss, den Sie bei Otis erhalten: 
Monatlich 26,59 Euro avwL (altersvorsorgewirksame Leistungen)!

  • So funktioniert be­triebliche Alters­vorsorge
    Für eine sorgen­freie Renten­zeit – be­triebliche Alters­vorsoge mit MetallRente lohnt sich! 
    Sehen Sie hier das Beispiel von Max:
  • Banken und Bausparkassen zahlen seit Langem historisch niedrige Guthabenzinsen – wo geht die Reise hin?

    Das können wir leider auch nicht vorhersehen. Aber wir haben eine gute Alternative: MetallRente, das größte Industrieversorgungswerk Europas.

Wenn Sie vor einem Scherbenhaufen stehen, reicht die staatliche Absicherung nicht aus.
Sind Sie abgesichert?
  • Ihre Gesund­heit ist wert­voll!

    Jede:r vierte Arbeit­nehmer:in muss aus gesund­heitlichen Gründen seinen Beruf auf­geben, Tendenz steigend. Die Sozial­systeme reichen dann jedoch nicht aus: Wer nach Krank­heit oder Un­fall nicht mehr arbeiten kann und damit auch kein Geld mehr ver­dient, bekommt vom Staat nur noch einen Bruch­teil (höchstens ca. 30%) seines Gehalts. 

    Vor dieser finanziellen Lücke sollten Sie sich schützen!

    Viele Menschen unter­schätzen den Wert ihrer Arbeits­kraft!

    Quelle: Aktuar Aktuell - Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.; Ausgabe 44; Dezember 2018 

  • Berufs­unfähig, aber für die betriebliche Altersvorsorge weiter sparen. Das geht!

    Wenn Sie nicht mehr arbeiten können – was passiert dann mit dem Vertrag für die betriebliche Alters­vorsorge, für den Sie noch viele Jahre Bei­träge zahlen sollten?

    Mit dem reduzierten Ein­kommen kann häufig der Bei­trag für die Alters­vorsorge nicht mehr voll be­zahlt werden. Die spätere Alters­rente fällt dann teil­weise deutlich geringer aus.

    Was der Bau­stein „Beitrags­befreiung“ von MetallRente ist und wie er als Ihr "Renten-Retter" wirkt, erfahren Sie im Video.

    • Mit einem zusätzlichen Bau­stein, dem "Renten-Retter", sind Ihre Beiträge zur Alters­vorsorge ab­gesichert.
    • Die MetallRente über­nimmt im Fall der Berufs­unfähigkeit dann automatisch die Zahlung Ihrer Bei­träge.
    • Dadurch bleibt Ihre Alters­versorgung aus dem be­stehenden Vertrag in voller Höhe er­halten.
  • So funktioniert's:

     

    1. Vereinbaren Sie online einen Termin mit unserem Team von Allianz Pension Partners. 
    2. Sie erhalten zum Termin eine E-Mail von Ihrem Online-Berater.
    3. Sobald Ihr Berater Sie anruft, öffnen Sie den Link in der E-Mail.
    4. Verfolgen Sie während des Anrufs seine Webpräsentation an Ihrem Bildschirm.

    Die Online-Beratung kann an Ihrem Arbeitsplatz oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Schnellrechner
Die betriebliche Altersvorsorge wird am Beispiel einer Direktversicherung berechnet.
  • Fakt ist: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten!

    Wer die Rentenlücke schließen und auch im Alter sein Leben „wie früher“ genießen will, sollte zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen. Dafür eignen sich sehr gut eine

    • geförderte private Rentenversicherung (Riester-Rente) und eine
    • betriebliche Altersversorgung (bAV)
  • Die betriebliche Altersversorgung lohnt auch in Zeiten niedriger Zinsen. In der betrieblichen Altersversorgung wird langfristig und kollektiv angelegt – dies ermöglicht auch in einer Niedrigzinsphase angemessene Erträge. Auch die günstigen Gruppenkonditionen – im Vergleich zu privater Altersversorgung – tragen dazu bei, dass weiterhin eine attraktive Rendite erzielt werden kann.
  • Um die beachtlichen staatlichen Förderungen auszunutzen, lohnt sich auch für ältere Arbeitnehmer der Einstieg. Das Vorsorgekonzept Profil ist für alle Altersgruppen geeignet. 
  • Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Für die bAV sprechen jedoch die nachgelagerte Besteuerung, die einfache Abwicklung über den Arbeitgeber sowie die günstigen Gruppenkonditionen. Dazu kommt in vielen Fällen ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers. Dies macht die bAV besonders lohnenswert.
  • Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie mindestens 62 Jahre alt sein müssen. 
  • Bei der sogenannten Brutto­entgelt­umwandlung sind Ihre Beiträge von Steuer und/oder Sozial­abgaben befreit. Im Jahr 2024 können maximal 3.624 Euro (302 Euro im Monat) steuer- und sozial­versicherungs­frei ein­gezahlt werden. Weitere 3.624 Euro (302 Euro im Monat) sind steuer­frei.

    Sofern Ihre Beiträge sozial­versicherungs­frei ein­gezahlt wurden, hat dies Aus­wirkungen auf die gesetzliche Rente sowie beispiels­weise das Arbeits­losen- und Kurz­arbeiter­geld. Diese Leistungen reduzieren sich durch die Brutto­entgelt­umwandlung.

    Die Renten-/Kapitalzahlung der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt der Steuer sowie der Kranken- und Pflegeversicherung (nicht bei privat Krankenversicherten). Dabei können Sie berücksichtigen, dass Ihr Steuersatz im Ruhestand meist niedriger sein wird als im aktiven Berufsleben.

    Für Pflichtversicherte gibt es einen monatlichen dynamischen Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (176,75 Euro im Jahr 2024).

    Die Leistungen sind bis zu diesem Betrag in der Kranken- und ggf. in der Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig. Für Privatversicherte besteht keine Beitragspflicht.

  • Ja, auf jeden Fall! Jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig, Tendenz steigend. Vom Staat gibt es dann nur einen Bruchteil des Gehalts. Vor diesem finanziellen Leck sollten sich vor allem junge Leute schützen!
  • Je nach Ausbildung, ausgeübter Tätigkeit und Gesundheitszustand können Sie bei der privaten MetallRente Berufsunfähigkeitsversicherung von besonders günstigen Beiträgen profitieren.
  • Wenn Sie bereits einen MetallRente Altersvorsorgevertrag haben, können Sie diese Möglichkeit wählen. Ihre Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist damit Teil Ihrer betrieblichen Altersversorgung aus Entgeltumwandlung – Sie profitieren also auch für diesen Versorgungsbaustein von der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis in der Beitragsphase. Falls Sie berufsunfähig werden, müssen Sie dann auf die Berufsunfähigkeitsrente Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.