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Ihre betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge
Fakt ist: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten! Besonders geeignet für den Aufbau einer Zusatzrente ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Das Beste daran: Sie müssen nicht alleine sparen – Ihr Arbeitgeber und der Staat helfen mit. Wenn Ihr Arbeitgeber sogar noch was drauf zahlt, kann noch mehr gespart werden. Außerdem kommen Sie in den Genuss von Großkundenkonditionen, die Ihr Arbeitgeber für Sie verhandelt hat.
Erfahren Sie im Video, wie das funktioniert:
Beitrag und Zuschuss
Sie sparen nicht alleine, da Ihr Arbeitgeber Sie mit einem Zuschuss unterstützt. Zusätzlich sparen Sie Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase ein1. Der Zuschuss ist bei jedem Arbeitgeber unterschiedlich ausgestaltet. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat, mit welchem Zuschuss sich Ihr Arbeitgeber beteiligt.
Folgende Zuschuss-Modelle sind z. B. möglich
1 Die Leistungen, die Sie später erhalten, sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dabei können Sie bedenken, dass der Steuersatz im Alter meist geringer ist und es einen Freibetrag für gesetzlich Pflichtversicherte in der Krankenversicherung gibt.
Vorsorgekonzepte: treffen Sie Ihre Wahl
Ihr Arbeitgeber hat sich bereits für die Einführung der MetallRente entschieden, um Ihnen eine solide Grundlage für Ihre Altersvorsorge zu bieten. Nun liegt es an Ihnen, das Vorsorgekonzept auszuwählen, das am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen passt.
Chancenorientiert
Renditeorientiert und sicher vorsorgen: MetallDirektversicherung CHANCE 80.
Besonders geeignet bis zu einem Alter von 50 Jahren.
Das ist Ihnen wichtig: Sie möchten attraktive Renditechancen nutzen und legen dabei Wert auf eine ausgewogene Kombination von Sicherheit und Chancen.
Dieses Vorsorgekonzept bietet Ihnen die Möglichkeit, höhere Renditen zu erzielen. Zu Beginn der Vertragslaufzeit werden bis über 50 Prozent Ihrer Beiträge in Aktien und Anleihen investiert. Allerdings sind am Kapitalmarkt auch Schwankungen möglich. Der andere Teil Ihres angesparten Kapitals fließt deshalb in ein Sicherungsvermögen. Für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite und Sicherheit.
Sicherheitsorientiert
Vorsorge mit Sicherheit und Chancen: MetallDirektversicherung PROFIL.
Besonders geeignet ab einem Alter von 51 Jahren.
Das ist Ihnen wichtig: Sie legen Wert auf eine sichere Vorsorge mit möglichst stabilem und gleichmäßigem Wertzuwachs.
Das Richtige, wenn Sicherheit für Sie ein Muss ist und Sie gleichzeitig nicht auf eine attraktive Verzinsung verzichten möchten. Dieses Angebot gibt Planungssicherheit durch eine garantierte Mindestrente in Höhe von min. 90 Prozent Ihrer eingezahlten Betriebsrentenbeiträge. Die Beiträge für die MetallDirektversicherung werden zu 100 Prozent in den Sicherungsvermögen unserer Lebensversicherungspartner angelegt.
Weitere Informationen
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Das Expertenteam von Allianz Pension Partners steht Ihnen zur Beratung für Ihre betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Wählen Sie im Kalender Ihren Wunschtermin für eine Beratung.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema betriebliche Vorsorge. Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihr Beratungsteam
Ich will eine Betriebsrente. Wie schließe ich sie ab?
1. Informieren Sie sich über das Angebot Ihres Arbeitgebers
2. Buchen Sie hier einen Beratungstermin
3. Ihre Beraterin oder Ihr Berater unterstützt Sie bei offenen Fragen, der Angebotserstellung und nimmt Ihnen, in Abstimmung mit Ihrer Personalabteilung, den Antragsprozess ab.
4. Fertig! Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, läuft alles von alleine. Die Beiträge werden über Ihren Arbeitgeber im Rahmen der Gehaltsabrechnung bezahlt und Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen zur Ablage.
Für wen lohnt sich die Betriebsrente?
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Einbringen von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge.
Die Beiträge in eine bAV gehen vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Höhe der Ersparnis kann der Beitrag in die Altersversorgung doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde.
Besonders lohnenswert ist eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sich Ihr Unternehmen an den eingezahlten Beiträgen beteiligt. Neben freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen gilt: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze verpflichtet. Tarifverträge können hier abweichende Regelungen vorsehen.
Durch die staatliche Förderung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge daher in der Regel für jeden Arbeitnehmer.
Kann ich mir meinen Anbieter für die Betriebsrente selbst aussuchen?
Ich habe noch eine Betriebsrente von meinem alten Arbeitgeber. Was kann ich damit tun? Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber irgendwann einmal wechsle?
Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die beim alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche aus einer Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Diese sogenannte Portabilität wird durch § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.
Da in der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber den Versicherer auswählt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Weiterführung des bestehenden Vertrages. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Übertragung des vorhandenen Kapitals auf die neue Arbeitgeberversorgung.
Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.
Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedliche Lösungsformen und auch unterschiedliche Fristen, die eingehalten werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, sobald Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
Bis zu welchem Eintrittsalter lohnt sich eine Gehaltsumwandlung?
Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.
Wenn ich durch die Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge spare, zahle ich doch auch weniger in die Sozialversicherung ein, oder? Welche Auswirkungen hat das?
Ja, durch eine Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt, aus dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Sozialversicherung ein.
Insbesondere bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und dem Krankengeld der Krankenversicherung ist die Leistung abhängig vom Beitrag bzw. vom Einkommen. Deshalb bekommen Sie eventuell auch eine geringere Leistung. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro und der Mehrwert durch die betriebliche Altersvorsorge überwiegt hier.
Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gibt es keine Reduzierungen von Sozialleistungen.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 73.800 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2025), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.
Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu welchen Grenzen sind die Beiträge zur Betriebsrente steuer-/sozialabgabenfrei?
Der staatlich geförderte Maximalbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Er orientiert sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (BBG DRV). Die BBG beträgt 101.400 Euro im Jahr 2026.
- Beiträge sind bis 4 % der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 4.056 Euro (in 2026) oder monatlich 338 Euro (in 2026).
- Darüber hinaus sind Beiträge bis 8 % der BBG steuerfrei. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 8.112 Euro (in 2026) oder monatlich 676 Euro (in 2026).
Kann ich in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) so viel einzahlen, wie ich möchte?
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung – 4.056 Euro in 2026 – begrenzt. Die mögliche geförderte Beitragshöhe hängt von der Art der betrieblichen Altersversorgung ab.
In der Direktversicherung ist sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung auf 8.112 Euro im Jahr begrenzt (2026). Dies entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung und gilt einheitlich für Angestellte aus allen Bundesländern.
Kann ich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) attraktive Renditen erwarten?
Ja, denn außer von der Wertentwicklung profitieren Sie von der staatlichen Förderung. Auch die Wertentwicklung Ihrer Betriebsrente ist attraktiv. In einem angespannten Umfeld können innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge auch weiterhin attraktive Erträge erzielt werden. Durch die Umwandlung aus dem Brutto können Sie Ihr Potenzial auf die Zinsen nochmal deutlich erhöhen.
So erhalten bspw. unsere Kunden mit den sicherheitsorientierten Vorsorgekonzepten auf ihre Sparanteile eine Verzinsung, die deutlich höher ist, als sie sich mit anderen sicherheitsorientierten Anlagen erzielen lässt.
Mit einer Mischung aus Rendite und Sicherheit sind unsere betrieblichen Altersvorsorgelösungen genau an die derzeitige Zinslandschaft angepasst. Und nicht zuletzt dient eine Lebensversicherung neben Ihrer Altersvorsorge auch dazu, Ihre Angehörigen abzusichern. Auch in Zukunft werden wir alles dafür tun, Erträge zu erzielen, die über dem Marktniveau liegen, denn unsere Kapitalanlage-Experten sind weltweit für Sie vor Ort, um ein breit diversifiziertes und nachhaltiges Anlageportfolio zusammenzustellen. Siehe auch "Für wen lohnt sich die Betriebsrente”
Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit (entgeltlose Dienstzeiten)?
Wenn Sie Ihre Leistungen in voller Höhe erhalten wollen, sollten Sie die Beiträge während einer Elternzeit oder längeren Krankheit in gleicher Höhe privat weiterzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringert sich Ihre spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder längeren Krankheit können Sie den Vertrag entweder zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortführen.
Hat Ihr Arbeitsverhältnis mindestens durchgehend ein volles Kalenderjahr geruht und es wurde kein steuerpflichtiger Arbeitslohn in Deutschland bezogen, haben Sie mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Möglichkeit der Nachzahlung.
Lassen Sie sich hierzu gerne von uns auf Ihre persönliche Situation hin beraten.
Ist meine Betriebsrente auch sicher für den unwahrscheinlichen Fall, dass mein Arbeitgeber „pleitegeht“?
Die erworbenen unverfallbaren Ansprüche aus Ihrer Betriebsrente bei der Direktversicherung und der Pensionskasse sind bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt und bleiben Ihnen bis zum Renteneintritt erhalten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber.
Beim Pensionsfonds, der Unterstützungskasse und bei der Pensionszusage greifen die Regelungen des Pensionssicherungsvereins für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften.
Weitere Informationen finden Sie in der Antwort auf die Frage: „Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?“
Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich sterbe?
Falls Sie sterben sollten, wird Ihre Betriebsrente in der Regel an eine der nachfolgend aufgeführten Personen ausgezahlt. Diese Personen haben einen widerruflichen Anspruch auf die Leistungen im Todesfall.
- Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter.
- Der namentlich benannte Lebensgefährte (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Gibt es keine(n) der oben genannten Berechtigten, wird bis zu 8.000 Euro Sterbegeld ausgezahlt. Das Sterbegeld erhält derjenige, den der Arbeitgeber mit Ihrem Einverständnis genannt hat. Ansonsten geht das Sterbegeld an Ihre Erben.
Außerdem können Sie zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann das Bezugsrecht jederzeit geändert werden. Grundsätzlich empfiehlt sich insbesondere bei Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern und bei wichtigen Ereignissen eine Überprüfung.