Später gut leben:
Ihre betriebliche Zukunftsvorsorge

Wir für Sie – unser Angebot

Mit diesen Angeboten von Pensum MED können Sie sich absichern und dabei viele Vorteile nutzen.

Sie stehen für uns an erster Stelle, daher stellen wir für Ihre Zukunftssicherung besondere Lösungen mit exklusiven Konditionen bereit.

Optimal beraten werden Sie durch das Expertenteam unseres kompetenten Partners, der Allianz Pension Partners GmbH.

1 von 6
Ihr zusätzliches Renten­polster mit Unter­stützung vom Staat und Ihrem Arbeit­geber
Heute fehlt uns oft die Zeit für die Dinge, die wir gerne unter­nehmen würden: reisen, Freunde treffen, essen gehen. In der Rente haben wir nun endlich mehr Zeit … aber was ist, wenn dann das Geld dafür fehlt? Fakt ist: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den Lebens­standard im Alter zu erhalten! Besonders geeignet für den Auf­bau einer Zusat­zrente ist die betriebliche Alters­vorsorge (bAV).
Das Beste daran: Sie müssen nicht alleine sparen – Ihr Arbeit­geber und der Staat helfen mit: Ihren eigenen Spar­betrag können Sie mithilfe der staatlichen Förderung fast ver­doppeln. Da Ihr Arbeit­geber sogar noch was drauf zahlt, kann noch mehr gespart werden. Außerdem kommen Sie in den Genuss von Groß­kunden­konditionen, die Ihr Arbeit­geber für Sie ver­handelt hat.

Lassen Sie sich Ihren Zu­schuss nicht entgehen: Bei Pensum MED erhalten Sie monatlich 40 Euro VWL (Vermögenswirksame Leistungen) sowie 15% monatlichen Arbeit­geber­zuschuss auf Ihre Entgeltumwandlung!

 

Bei Klick auf die Tabs unterhalb der Infografik erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Schritten.
Eigener Aufwand
Ein­bringung des Brutto­gehalts
Staatliche Förderung
Die Ein­bringung erfolgt steuer- und sozial­versicherungs­frei.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Monatlich 40,00 Euro vwl (vermögens­wirksame Leistungen) sowie 15% monatlicher Arbeit­geber­zuschuss zur Entgelt­umwandlung (maximal bis 4% der Beitrags­bemessungs­grenze DRV West)!
Monatlicher Sparbeitrag
Der monatliche Sparbeitrag für Ihre Betriebs­rente.
Rentenleistung
Aus­zahlung als monatliche Rente oder Kapital möglich. Erst jetzt sind Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge fällig.

So können Sie teilnehmen:

Los geht’s, wenn Sie den ersten Schritt machen! Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat nach betrieblicher Altersvorsorge mit MetallRente. Besprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Förderung für Sie die passende ist.

  • So funktioniert Entgeltumwandlung
    Für eine sorgen­freie Renten­zeit – be­triebliche Alters­vorsoge lohnt sich! 
    Sehen Sie hier am Beispiel von Jan, wie´s funktioniert:
2 von 6
Falls Sie mal nicht mehr arbeiten können
Gesund­heit ist unser wichtigstes Gut. Die Arbeits­kraft ist für viele Menschen die Grund­lage für ihr Einkommen. Neben der betrieblichen Alters­vorsorge ist deshalb die Ab­sicherung des Ein­kommens bei gesund­heitlichen Ein­schränkungen im Erwerbs­leben für viele Menschen ein sehr wichtiges Thema.

Eine Berufs­unfähigkeit würde Ihr ganzes Leben schlag­artig ver­ändern. Denn ohne monatliches Ein­kommen könnten Sie den Lebens­standard für sich und Ihre Familie lang­fristig nicht mehr aufrecht­erhalten.

Mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sichern Sie Ihr Ein­kommen, Ihr Ver­mögen und Ihren Lebens­standard!

Infografik: Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit
Infografik: Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Jede:r vierte Be­schäftigte in Deutsch­land wird statistisch betrachtet berufs­unfähig. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Selten führen Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats, beispielsweise aufgrund eines Burnouts oder Rückenleidens, mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit Auch wer in einem vermeintlich „harmlosen“ Bürojob arbeitet, kann also berufsunfähig werden.

Falls Sie mal nicht mehr arbeiten können, reicht die staatliche Ab­sicherung für einen längeren Zeitraum nicht aus. Die Lücke können Sie mit der Berufs­unfähig­keits­versicherung schließen.

Quelle: MORGEN & MORGEN, Stand 04/2023, Angaben gerundet

Ihre Vorteile
Private oder betriebliche Absicherung – was ist besser? Hier gibt es keine pauschale Antwort. Die beste Versicherung ist jedoch die, die man hat, wenn es darauf ankommt. Und hier bietet eine Absicherung im betrieblichen Umfeld oft Vorteile. Oft kann dabei ein vereinfachtes Aufnahme­verfahren genutzt werden. Zudem gibt es meistens vergünstige Beiträge und der Arbeitgeber kann sich an der Finanzierung beteiligen. Darüber hinaus bieten einige Modelle den Vorteil, dass sich der Beitrag für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zusätzlich reduziert, wenn auch die betriebliche Alters­vorsorge genutzt wird. 
Lassen Sie sich Ihren Zu­schuss nicht entgehen: Bei Muster­firma erhalten Sie monatlich 40,00 Euro vwL (vermögens­wirksame Leistungen) sowie 15% monatlichen Arbeit­geber­zuschuss. Die VWL können Sie entweder für die Altersvorsorge oder für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung verwenden.

So können Sie teil­nehmen: 

Fragen Sie Ihre Personal­abteilung oder Ihren Betriebs­rat nach den Absicherungs­möglich­keiten bei Berufs­unfähigkeit. Be­sprechen Sie in einer persönlichen Beratung, welche Möglich­keit für Sie die passende ist.

  • Ihre Gesundheit ist wertvoll!

    Jeder vierte Arbeitnehmer muss aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf aufgeben, Tendenz steigend. Die Sozialsysteme sichern im Fall der Berufsunfähigkeit jedoch nur einen Bruchteil des ehemaligen Einkommens ab. 

    Viele Menschen unterschätzen den Wert ihrer Arbeitskraft!

  • Besonders geeignet für:
    Personen, die ihre konkrete Tätigkeit und das Ein­kommen, das sie damit erzielen, ab­sichern möchten. Die Leistung erfolgt, wenn die Tätigkeit auf­grund Krank­heit, Unfall oder Kräfte­verfall nicht mehr oder nur noch ein­geschränkt aus­geübt werden kann.

    Leistung:
    Es gelten ähnliche Voraus­setzungen wie bei einer privaten Ab­sicherung.

    Im Falle einer Berufs­unfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie

    • aus gesund­heitlichen Gründen
    • für mehr als 6 Monate ununter­brochen
    • zu mindestens 50 Prozent
    • außer­stande sind, Ihren Beruf so aus­zuüben, wie er es ohne gesund­heitliche Ein­schränkung erfordert.

    Die Rente erhalten Sie auch, wenn Sie pflege­bedürftig sind. 

  • Besonders geeignet für:
    Personen, die beruflich über­wiegend körperlich tätig sind und Einkommens­einbußen durch körperliche Beein­trächtigungen ab­sichern möchten. Die Leistung erfolgt dabei un­abhängig davon, in welchem Um­fang die Person noch arbeiten kann.

    Leistung:
    Sie erhalten eine monatliche Rente, wenn bei Ihnen eine wesentliche Beein­trächtigung eintritt. Zum Beispiel:

    • Gebrauch der Beine, eines Arms oder einer Hand
    • Greifen und Halten
    • Schreiben oder Bedienung von Tastatur oder Touch­screen
    • Heben und Tragen, Ziehen und Schieben
    • Stehen, Sitzen, Knien, Bücken oder Gleichgewichtssinn
    • Fahren eines Autos/Motorrads oder Nutzung des öffentlichen Nah- oder Fern­verkehrs
    • Sehen, Sprechen, Hören oder Riechen und Schmecken
    • Demenz, Intellekt

    Die Rente erhalten Sie auch, wenn Sie pflege­bedürftig sind. Optional wähl­bar

    1. Leistung bei psychischen Er­krankungen:
      Bei schwerer Depression oder Erwerbs­unfähigkeit aufgrund schwerer psychischer Erkrankung
    2. Leistungs­auslöser für spezielle Berufe:
      Schutz bei Führerschein­verlust für Lkw/Bus oder bei „Nicht-Bestehen“ der G20, G25 oder G26 Untersuchung 
  • Existenzschutz für Beschäftigte in Heil- und Pflegeberufen

    Schutz von Kopf bis Fuß - die Allianz KörperSchutzPolice:

    • Für körperlich Tätige die passende Arbeitskraftabsicherung
    • Absicherung der finanziellen Folgen bei Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten
    • Über verschiedene Wahlleistungen zusätzliche Absicherung
    • Weitere Informationen zur Allianz KörperSchutzPolice finden Sie hier.
    zwei Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung
3 von 6
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Das Expertenteam von Allianz Pension Partners steht Ihnen zur Beratung für Ihre Zukunftsvorsorge zur Verfügung. 

Wählen Sie im Kalender Ihren Wunsch­termin für eine Online-Be­ratung oder eine Be­ratung vor Ort im Unter­nehmen.

4 von 6
5 von 6
  • Die betriebliche Altersversorgung lohnt auch in Zeiten niedriger Zinsen. In der betrieblichen Altersversorgung wird langfristig und kollektiv angelegt – dies ermöglicht auch in einer Niedrigzinsphase angemessene Erträge. Auch die günstigen Gruppenkonditionen – im Vergleich zu privater Altersversorgung – tragen dazu bei, dass weiterhin eine attraktive Rendite erzielt werden kann.
  • Bei der sogenannten Brutto­entgelt­umwandlung sind Ihre Beiträge von Steuer und/oder Sozial­abgaben befreit. Im Jahr 2024 können maximal 3.624 Euro (302 Euro im Monat) steuer- und sozial­versicherungs­frei ein­gezahlt werden. Weitere 3.624 Euro (302 Euro im Monat) sind steuer­frei.

    Sofern Ihre Beiträge sozial­versicherungs­frei ein­gezahlt wurden, hat dies Aus­wirkungen auf die gesetzliche Rente sowie beispiels­weise das Arbeits­losen- und Kurz­arbeiter­geld. Diese Leistungen reduzieren sich durch die Brutto­entgelt­umwandlung.

    Die Renten-/Kapitalzahlung der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt der Steuer sowie der Kranken- und Pflegeversicherung (nicht bei privat Krankenversicherten). Dabei können Sie berücksichtigen, dass Ihr Steuersatz im Ruhestand meist niedriger sein wird als im aktiven Berufsleben.

    Für Pflichtversicherte gibt es einen monatlichen dynamischen Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (176,75 Euro im Jahr 2024).

    Die Leistungen sind bis zu diesem Betrag in der Kranken- und ggf. in der Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig. Für Privatversicherte besteht keine Beitragspflicht.

  • Wie der Name schon sagt, tritt diese Versicherung ein, wenn Sie verschiedene Grundfähigkeiten nicht mehr ausüben können. Das bedeutet, Sie erhalten eine monatliche Rente, wenn bei Ihnen beispielsweise eine wesentliche Beeinträchtigung des Gebrauchs der Beine, eines Arms oder einer Hand (z.B. greifen, halten oder schreiben) eintritt. Doch auch sehen, hören, sprechen sowie stehen, sitzen, knien und bücken gehören zu den versicherten Fähigkeiten. Genauso wie der Gleichgewichtssinn, der Intellekt und das Autofahren. Die Leistung erfolgt dabei unabhängig davon, in welchem Umfang Sie noch arbeiten können.

    Eine Grundfähigkeitsversicherung ist somit besonders geeignet für Personen, die beruflich überwiegend körperlich tätig sind und Einkommenseinbußen durch körperliche Beeinträchtigungen absichern möchten.

  • Um die beachtlichen staatlichen Förderungen auszunutzen, lohnt sich auch für ältere Arbeitnehmer der Einstieg. Lediglich bei chancenorientierten Vorsorgekonzepten (z.B. Pensionsfonds, Allianz Invest alpha-Balance) sollte das Einstiegsalter bei maximal 50 Jahren liegen. Da bei diesen Produkten mit zunehmendem Lebensalter eine Umschichtung in sicherere Anlagen erfolgt, können die Chancen der Fondsanlage dann nicht mehr genutzt werden.
6 von 6