Wer im Alter eine nur vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente genießen kann, kann sich glücklich schätzen. Was aber, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente nicht mehr zahlen kann und in insolvent wird?

Für diesen Fall sieht das Betriebsrentengesetz für Direktzusagen eine eigenständige Insolvenzsicherung vor. Diese wird über den Pensionssicherungsverein organisiert und allein vom Arbeitgeber finanziert.

Am Ende eines Jahres ermittelt der Pensionssicherungsverein auf Grundlage der gemeldeten Bemessungsgrundlage – in der Regel die Rückstellungen für die Betriebsrenten – und der im laufenden Kalenderjahr eingetretenen Insolvenzen den Finanzierungsbedarf.

Der Pensionssicherungsverein hat vor kurzem den Beitragssatz für das Jahr 2023 bekannt gegeben. Dieser liegt mit 1,9 Promille zwar über dem Beitragssatz des Vorjahres, jedoch unter dem langjährigen Mittel von 2,7 Promille. Angesichts der zum Teil schlechten Nachrichten aus der Wirtschaft etwas überraschend.

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Artikel vom 10.01.2024 | Mehr wissen! Newsletter 2024/1

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