Wir für euch!
Betriebliche Altersversorgung mit MetallRente

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Zwei starke Partner für deine Zukunftssicherung

Zusätzliches Rentenpolster mit Unterstützung vom Staat und dem Arbeitgeber
  • Haben Sie schon mal darüber nach­gedacht, ob Ihre gesetzliche Rente später zum Leben reicht?

    Und zwar nicht nur zum „Über­leben“, sondern für all das, was Sie heute ge­wohnt sind – Urlaub, Auto, Restaurant­besuche, Ihre Hobbys?

    Ein Beispiel: Die Rechnung listet monatliche Haus­halts­kosten im Renten­alter auf.

    Sie zeigt: Eine Versorgungs­lücke droht.

    Wichtiger denn je ist es, bereits heute etwas für die Vorsorge zu tun. Wer auch im Alter sein Leben „wie früher“ genießen will, sollte zusätzlich vorsorgen. Mit der betrieblichen Alters­versorgung kann die Versorgungslücke besonders effizient ge­schlossen werden.

    • Mit den avwL Ihres Arbeit­gebers reichen schon wenige Euro aus der eigenen Tasche, um sich für Ihren Ruhe­stand ein ordentliches Renten-Extra zu sichern.
    • Auch Ihr Arbeit­geber kann Sie mit geringem Auf­wand noch mehr unter­stützen und die 26,59 Euro avwL auf­stocken. Wir helfen Ihnen gerne mit Ihrem Arbeit­geber eine passende Lösung zu finden.
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    • Beispiel: 
    • Ihr Bei­trag: Sie ent­scheiden sich, 200 Euro Ihres Brutto­gehaltes in eine be­triebliche Vorsorge­lösung Ihres Arbeit­gebers ein­zuzahlen.
    • Ihr Netto­aufwand1: Für 200 Euro, die in Ihre be­triebliche Alters­vorsorge fließen, zahlen Sie netto nur 100 Euro.
    • Ersparnisse: Auf Ein­zahlungen in eine Betriebs­rente werden keine oder reduzierte Steuern und Sozial­abgaben2 erhoben.
    • Ihr Vertrag zur be­trieblichen Alters­vorsorge: Mit einem Vertrags­abschluss zahlen Sie in Ihre be­triebliche Vorsorge­lösung ein und können somit Ihre Versorgungs­lücke reduzieren.
    • Zu­schuss vom Arbeit­geber: Ihr Arbeit­geber zahlt zu Ihrem Bei­trag noch einen Zu­schuss.

     

    an­genommener Grenz­steuer­satz i.H.v. 30 %, Sozial­versicherungs­beiträge (ge­setzliche Renten-, Arbeits­losen, Kranken- und Pflege­versicherung) i.H.v. ca. 20 %

    Beiträge  zur ge­setzlichen Renten­versicherung, Arbeits­losen­versicherung, ge­setzlichen Kranken­versicherung und ge­setzlichen Pflege­versicherung

    Funktionsweise-bAV-mit-Zuschuss
  • Rein ins Berufsleben ...

    ... mit der richtigen Versicherung am Start!

    MetallRente hilft dir dabei, sofort durchzublicken und den richtigen Weg zu gehen.

    Der Einstieg ins Berufsleben ist ein aufregender Schritt. Aber warum jetzt schon ans Sparen denken, an die Rente oder ans Krankwerden? Weil man sich auf die Zukunft am meisten freuen kann, wenn sie sicher an den Start geht!

    Gerade junge Menschen haben die besten Chancen, die Leistungsabsenkung der gesetzlichen Rente auszugleichen. Aber nur, wenn sie rechtzeitig beginnen! Die gute Nachricht: Betriebliches Engagement wirkt!

    > Und damit bist auch Du als Vertreter und Vertreterin für die Jugend und die Auszubildenden gefragt. Mit Deiner Informations- und Aufklärungsarbeit kannst Du die jungen Leute unterstützen – die MetallRente Beratungseinheit hilft Dir dabei.

    > Informiere dich hier.

    Alle wichtigen Infos dazu haben wir in einem Film zusammengefasst:

  • Ihre Gesund­heit ist wert­voll!

    Jede:r vierte Arbeit­nehmer:in muss aus gesund­heitlichen Gründen seinen Beruf auf­geben, Tendenz steigend. Die Sozial­systeme reichen dann jedoch nicht aus: Wer nach Krank­heit oder Un­fall nicht mehr arbeiten kann und damit auch kein Geld mehr ver­dient, bekommt vom Staat nur noch einen Bruch­teil (höchstens ca. 30%) seines Gehalts. 

    Vor dieser finanziellen Lücke sollten Sie sich schützen!

    Viele Menschen unter­schätzen den Wert ihrer Arbeits­kraft!

    Quelle: Aktuar Aktuell - Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.; Ausgabe 44; Dezember 2018 

  • Nutze unser Informationsangebot oder lade uns für Vorträge oder Foren ein

    Allianz - vermoegenspolice schenkung

    Wir referieren zu folgenden Themen:

    • Mitbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung
    • §5 TV AVWL Übergangsregelung
    • Jugend- und Azubi-Special / Jugendstudie 
    • Berufsunfähigkeit – das unterschätze Risiko
    • Absicherung der Altersteilzeit
    • Arbeitgeberfinanzierte bAV

    Du kannst auch gerne Material bei uns bestellen:

  • So funktioniert's:

     

    1. Vereinbare online einen Termin mit unserem Team
    2. Du erhältst zum Termin eine E-Mail von deinem Online-Berater.
    3. Sobald dein Berater dich anruft, öffnest du den Link in der E-Mail.
    4. Verfolge während des Anrufs seine Webpräsentation an deinem Bildschirm.

    Die Online-Beratung kann an deinem Arbeitsplatz oder bei dir zu Hause stattfinden.

Schnellrechner
Die betriebliche Altersvorsorge wird am Beispiel einer Direktversicherung berechnet.
  • Fakt ist: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten!

    Wer die Rentenlücke schließen und auch im Alter sein Leben „wie früher“ genießen will, sollte zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen. Dafür eignen sich sehr gut eine

    • geförderte private Rentenversicherung (Riester-Rente) und eine
    • betriebliche Altersversorgung (bAV)
  • In der betrieblichen Altersversorgung wird langfristig und kollektiv angelegt – dies ermöglicht auch in einer Niedrigzinsphase noch angemessene Renditen. MetallRente baut dazu auf ein Konsortium starker Versicherer. Auch die günstigen Gruppenkonditionen tragen dazu bei, dass MetallRente weiterhin eine attraktive Gesamtverzinsung erzielt.
  • Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Für die bAV sprechen jedoch die nachgelagerte Besteuerung, die einfache Abwicklung über den Arbeitgeber sowie die günstigen Gruppenkonditionen. Dazu kommt in vielen Fällen ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers. Dies macht die bAV besonders lohnenswert.
  • Um die beachtlichen staatlichen Förderungen auszunutzen, lohnt sich auch für ältere Arbeitnehmer der Einstieg. Das Vorsorgekonzept Profil ist für alle Altersgruppen geeignet. 
  • Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie mindestens 62 Jahre alt sein müssen. 
  • Bei der sogenannten Brutto­entgelt­umwandlung sind Ihre Beiträge von Steuer und/oder Sozial­abgaben befreit. Im Jahr 2024 können maximal 3.624 Euro (302 Euro im Monat) steuer- und sozial­versicherungs­frei ein­gezahlt werden. Weitere 3.624 Euro (302 Euro im Monat) sind steuer­frei.

    Sofern Ihre Beiträge sozial­versicherungs­frei ein­gezahlt wurden, hat dies Aus­wirkungen auf die gesetzliche Rente sowie beispiels­weise das Arbeits­losen- und Kurz­arbeiter­geld. Diese Leistungen reduzieren sich durch die Brutto­entgelt­umwandlung.

    Die Renten-/Kapitalzahlung der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt der Steuer sowie der Kranken- und Pflegeversicherung (nicht bei privat Krankenversicherten). Dabei können Sie berücksichtigen, dass Ihr Steuersatz im Ruhestand meist niedriger sein wird als im aktiven Berufsleben.

    Für Pflichtversicherte gibt es einen monatlichen dynamischen Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (176,75 Euro im Jahr 2024).

    Die Leistungen sind bis zu diesem Betrag in der Kranken- und ggf. in der Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig. Für Privatversicherte besteht keine Beitragspflicht.