IGM und MetallRente Expertenteam bAV
Zwei starke Partner für deine Zukunftssicherung
Vorteile der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersvorsorge
Wissenswertes zur betrieblichen Altersvorsorge
-
Reicht mein Geld im Alter?
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, ob Ihre gesetzliche Rente später zum Leben reicht?
Und zwar nicht nur zum „Überleben“, sondern für all das, was Sie heute gewohnt sind – Urlaub, Auto, Restaurantbesuche, Ihre Hobbys?
Ein Beispiel: Die Rechnung listet monatliche Haushaltskosten im Rentenalter auf.
Sie zeigt: Eine Versorgungslücke droht.
Wichtiger denn je ist es, bereits heute etwas für die Vorsorge zu tun. Wer auch im Alter sein Leben „wie früher“ genießen will, sollte zusätzlich vorsorgen. Mit der betrieblichen Altersversorgung kann die Versorgungslücke besonders effizient geschlossen werden.
-
So funktioniert betriebliche Altersvorsorge
- Mit den avwL Ihres Arbeitgebers reichen schon wenige Euro aus der eigenen Tasche, um sich für Ihren Ruhestand ein ordentliches Renten-Extra zu sichern.
- Auch Ihr Arbeitgeber kann Sie mit geringem Aufwand noch mehr unterstützen und die 26,59 Euro avwL aufstocken. Wir helfen Ihnen gerne mit Ihrem Arbeitgeber eine passende Lösung zu finden.
- Beispiel:
- Ihr Beitrag: Sie entscheiden sich, 200 Euro Ihres Bruttogehaltes in eine betriebliche Vorsorgelösung Ihres Arbeitgebers einzuzahlen.
- Ihr Nettoaufwand1: Für 200 Euro, die in Ihre betriebliche Altersvorsorge fließen, zahlen Sie netto nur 100 Euro.
- Ersparnisse: Auf Einzahlungen in eine Betriebsrente werden keine oder reduzierte Steuern und Sozialabgaben2 erhoben.
- Ihr Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge: Mit einem Vertragsabschluss zahlen Sie in Ihre betriebliche Vorsorgelösung ein und können somit Ihre Versorgungslücke reduzieren.
- Zuschuss vom Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber zahlt zu Ihrem Beitrag noch einen Zuschuss.
1 angenommener Grenzsteuersatz i.H.v. 30 %, Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Renten-, Arbeitslosen, Kranken- und Pflegeversicherung) i.H.v. ca. 20 %
2 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung -
Rein ins Berufsleben ...
... mit der richtigen Versicherung am Start!
MetallRente hilft dir dabei, sofort durchzublicken und den richtigen Weg zu gehen.
Der Einstieg ins Berufsleben ist ein aufregender Schritt. Aber warum jetzt schon ans Sparen denken, an die Rente oder ans Krankwerden? Weil man sich auf die Zukunft am meisten freuen kann, wenn sie sicher an den Start geht!
Gerade junge Menschen haben die besten Chancen, die Leistungsabsenkung der gesetzlichen Rente auszugleichen. Aber nur, wenn sie rechtzeitig beginnen! Die gute Nachricht: Betriebliches Engagement wirkt!
> Und damit bist auch Du als Vertreter und Vertreterin für die Jugend und die Auszubildenden gefragt. Mit Deiner Informations- und Aufklärungsarbeit kannst Du die jungen Leute unterstützen – die MetallRente Beratungseinheit hilft Dir dabei.
> Informiere dich hier.
Alle wichtigen Infos dazu haben wir in einem Film zusammengefasst:
-
Ihre Gesundheit ist wertvoll
Ihre Gesundheit ist wertvoll!
Jede:r vierte Arbeitnehmer:in muss aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf aufgeben, Tendenz steigend. Die Sozialsysteme reichen dann jedoch nicht aus: Wer nach Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann und damit auch kein Geld mehr verdient, bekommt vom Staat nur noch einen Bruchteil (höchstens ca. 30%) seines Gehalts.
Vor dieser finanziellen Lücke sollten Sie sich schützen!
Viele Menschen unterschätzen den Wert ihrer Arbeitskraft!
-
Nutze unser Informationsangebot oder lade uns für Vorträge oder Foren ein
Wir referieren zu folgenden Themen:
- Mitbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung
- §5 TV AVWL Übergangsregelung
- Jugend- und Azubi-Special / Jugendstudie
- Berufsunfähigkeit – das unterschätze Risiko
- Absicherung der Altersteilzeit
- Arbeitgeberfinanzierte bAV
Du kannst auch gerne Material bei uns bestellen:
Ansprechpartner und Terminvereinbarung in deinem Bezirk
-
Online-Beratung: telefonische Beratung mit Webpräsentation
So funktioniert's:
- Vereinbare online einen Termin mit unserem Team
- Du erhältst zum Termin eine E-Mail von deinem Online-Berater.
- Sobald dein Berater dich anruft, öffnest du den Link in der E-Mail.
- Verfolge während des Anrufs seine Webpräsentation an deinem Bildschirm.
Die Online-Beratung kann an deinem Arbeitsplatz oder bei dir zu Hause stattfinden.
-
-
Häufige Fragen
-
Fakt ist: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten!
Wer die Rentenlücke schließen und auch im Alter sein Leben „wie früher“ genießen will, sollte zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen. Dafür eignen sich sehr gut eine
-
In der betrieblichen Altersversorgung wird langfristig und kollektiv angelegt – dies ermöglicht auch in einer Niedrigzinsphase noch angemessene Renditen. MetallRente baut dazu auf ein Konsortium starker Versicherer. Auch die günstigen Gruppenkonditionen tragen dazu bei, dass MetallRente weiterhin eine attraktive Gesamtverzinsung erzielt.
-
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Für die bAV sprechen jedoch die nachgelagerte Besteuerung, die einfache Abwicklung über den Arbeitgeber sowie die günstigen Gruppenkonditionen. Dazu kommt in vielen Fällen ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers. Dies macht die bAV besonders lohnenswert.
-
Um die beachtlichen staatlichen Förderungen auszunutzen, lohnt sich auch für ältere Arbeitnehmer der Einstieg. Das Vorsorgekonzept Profil ist für alle Altersgruppen geeignet.
-
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie mindestens 62 Jahre alt sein müssen.
-
Bei der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung sind Ihre Beiträge von Steuer und/oder Sozialabgaben befreit. Im Jahr 2024 können maximal 3.624 Euro (302 Euro im Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Weitere 3.624 Euro (302 Euro im Monat) sind steuerfrei.
Sofern Ihre Beiträge sozialversicherungsfrei eingezahlt wurden, hat dies Auswirkungen auf die gesetzliche Rente sowie beispielsweise das Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld. Diese Leistungen reduzieren sich durch die Bruttoentgeltumwandlung.
Die Renten-/Kapitalzahlung der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt der Steuer sowie der Kranken- und Pflegeversicherung (nicht bei privat Krankenversicherten). Dabei können Sie berücksichtigen, dass Ihr Steuersatz im Ruhestand meist niedriger sein wird als im aktiven Berufsleben.
Für Pflichtversicherte gibt es einen monatlichen dynamischen Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (176,75 Euro im Jahr 2024).
Die Leistungen sind bis zu diesem Betrag in der Kranken- und ggf. in der Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig. Für Privatversicherte besteht keine Beitragspflicht.