Tagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba): Das Sozialpartner-Modell im Fokus

Die Einschätzung unserer Expertin Dr. Martina Bätzel
Allianz Dr. Bätzel, Martina

Dr. Martina Bätzel hat die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) vor Ort mitverfolgt. Lesen Sie hier den Bericht, den sie mitgebracht hat:

Fast jeder Programmpunkt der Jahrestagung der aba führte das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Titel. Noch ist das Gesetz zwar nicht verabschiedet und einige Feinheiten werden noch diskutiert, aber die versammelten bAV-Experten waren wie Bundesarbeitsministerin Nahles optimistisch, dass das geschnürte Maßnahmenpaket zur stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung wie geplant zum 01.01.2018 in Kraft treten wird.

Spannend wurde es insbesondere bei der Podiumsdiskussion mit Arbeitgeberverbands- und Gewerkschaftsvertretern aus der Metall- sowie der Chemieindustrie. Gesprächsbereitschaft in den kommenden Tarifrunden ist offenbar allseits vorhanden – die konkreten Perspektiven, wie ein Sozialpartner-Modell ausgestaltet und genutzt werden könnte, gehen aber auseinander: Zusätzliches Angebot für die Entgeltumwandlung oder flächendeckende „Tarifrente“ – verschiedene Entwicklungen sind denkbar. Ob mit dem Gesetz die angestrebte stärkere Verbreitung der bAV erreicht werden kann, wird sicher auch stark davon abhängen, wie leicht – oder schwer – es nicht tarifgebundenen Unternehmen gemacht wird, sich den tariflichen Modellen anzuschließen. 

In diversen Fachvorträgen wurden Einzelheiten des Gesetzentwurfs kritisch beleuchtet, dabei auch noch die eine oder andere Unklarheit ausgemacht und Verbesserungs- und Lösungsvorschläge unterbreitet. Ministerin Nahles hatte aber bereits deutlich gemacht, dass das Paket im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht mehr aufgeschnürt werden soll. Spätere Nachbesserungen sind jedoch nicht ausgeschlossen – eine Evaluierung, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden, ist ohnehin fest geplant.

 

Artikel vom 15.05.2017